Reha-Aufwendungen an steigenden Bedarf anpassen
Renteneintrittsalter und Lebensarbeitszeit bei Ausgabengrenze berücksichtigen
Das Volumen der für die Rehabilitation von Arbeitnehmern zur Verfügung stehenden Mittel in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird jährlich entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne fortgeschrieben. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und sein Stellvertreter Karl Holmeier:
„Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ist zu Recht ein zentrales Prinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Untersuchungen zeigen, dass die durchschnittlichen Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme von 3.600 Euro sich bereits amortisieren, wenn der Beginn einer Erwerbsminderungsrente um vier Monate hinausgeschoben werden kann. Die geltende Formel für die jährliche Anpassung des Reha-Budgets wird der wachsenden Bedeutung der Rehabilitation jedoch nicht mehr gerecht und bedarf einer Überarbeitung.
Wenn Arbeiten bis 67 für alle möglich sein soll, dann ist mehr berufliche Rehabilitation zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Arbeitskraft nötig. Bei der Ausgestaltung der künftigen Ausgabengrenze sind daher die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Ausweitung der Lebensarbeitszeit zu berücksichtigen. Diese sind politisch gewollt und auch notwendig. Hieraus sind aber auch die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Ohnehin schon nimmt aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung auch das Durchschnittsalter der Erwerbsbevölkerung zu. Diese strukturellen Einflussfaktoren bildet die jetzige Formel ? die Koppelung der Reha-Aufwendungen an die Einkommen der Arbeitnehmer – nicht ab.
Mit jedem Jahr geht die Schere zwischen Rehabilitationsbedarf und zur Verfügung stehenden Mitteln weiter auseinander. Bis vor kurzem konnten die enger werdenden Spielräume durch Effizienzsteigerungen weitgehend aufgefangen werden. Künftig würde sich diese Praxis negativ auf die Chancen der Versicherten auswirken, eine erforderliche Rehabilitationsmaßnahme bewilligt zu bekommen.
Es ist sicherzustellen, dass zusätzliche finanzielle Spielräume schwerpunktmäßig für Reha-Maßnahmen verwendet werden, die erheblich beeinträchtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen.“
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