Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet Projekt „Gleicher Lohn“
Pressemitteilung
Nr. 17/2013 vom 11. November 2013
Deutsche Telekom, K+S-Gruppe und Stadt München
unterziehen sich Lohnmessverfahren „eg-check.de“
In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt rund 23 Prozent weniger als ihre
männlichen Kollegen – in fast allen EU-Staaten fällt diese Differenz kleiner aus.
Frauen verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger. Diese Lohnlücke lässt
sich nicht allein damit erklären, dass Arbeitnehmerinnen öfter in Teilzeit gehen oder
in schlechter bezahlten „Frauenberufen“ arbeiten.
Um Entgeltdiskriminierung besser erkennen und gegebenenfalls beseitigen zu
können, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Pilotprojekt „Gleicher
Lohn!“ gestartet. Drei Unternehmen und Institutionen machten dabei den Anfang und
unterzogen sich einem Entgelt-Check mit dem anerkannten Lohnmessverfahren
„eg-check.de“: Die Deutsche Telekom AG, das Unternehmen K+S und die Stadt
München. Alle drei Partner erhielten für ihr freiwilliges Engagement dafür am Montag
ein Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle.
Mit „eg.check.de“ lassen sich auf Basis der geltenden Rechtslage wichtige
Vergütungsbestandteile wie Grundgehalt, Leistungsvergütungen oder
Erschwerniszuschläge einzeln auf mögliche Diskriminierung untersuchen und somit
Ursachen einer etwaigen Ungleichbehandlung und ihr finanzielles Ausmaß aufzeigen.
„eg-check.de“ gibt überdies Auskunft darüber, ob einzelne Entgeltbestandteile im
Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stehen.
„Es liegt im ureigenen Interesse von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, dass
Frauen in der Entlohnung nicht benachteiligt werden“, sagte Christine Lüders, Leiterin
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Anwendung des Lohnmessverfahrens
sei dafür ein wichtiger, erster Schritt. Ergebnisse des Checks werden dabei nicht
öffentlich gemacht, sondern in den Unternehmen unter Einbeziehung der jeweiligen
Personalvertretungen einer genauen Prüfung unterzogen. „Schon die Teilnahme am
Projekt „Gleicher Lohn“ setzt ein deutliches Signal an die Belegschaft und die Kunden
eines Unternehmens oder einer Institution, dass das Ziel der Entgeltgleichheit ernst
genommen wird“, sagte Lüders. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) rief weitere Unternehmen auf, sich dem Projekt „Gleicher Lohn“ anzuschließen
und der von der ADS geförderten Lohnmessung zu unterziehen.
Die Deutsche Telekom AG beteiligte sich mit der Konzernzentrale (Group Headquarters)
und ihr angegliederten Servicebereichen (Shared Services) an dem Projekt.
Geprüft wurde der quantitativ bedeutsamste Entgeltbestandteil, das Grundentgelt.
Diese Auswahlentscheidung wurde getroffen, da es bei der Deutschen Telekom AG
nur noch wenige andere Entgeltbestandteile gibt. Marion Schick, Personalvorstand der
Deutschen Telekom: „Frauen werden bei uns für die gleiche Tätigkeit genauso gut
bezahlt wie Männer. Die aktuelle Untersuchung hat unseren Anspruch bestätigt. Nichts
anderes habe ich erwartet. Dennoch: Die Telekom ist ein großes und vielschichtiges
Unternehmen. Deshalb werden wir das Thema auch künftig im Blick behalten, um die
Lohngleichheit für Frauen und Männer weiterhin zu gewährleisten.‘
Bei der K+S Aktiengesellschaft standen Regelungen eines aktuell verhandelten
Entgeltrahmentarifvertrages im Mittelpunkt. Analysiert wurden geplante Regelungen
zu den Entgeltbestandteilen Grundentgelt, Leistungsentgelt und Erschwerniszulagen.
„Gleiches Geld für gleiche Arbeit entspricht unserem Verständnis von einem
diskriminierungsfreien Unternehmen, so wie es auch in unseren Grundwerten und
Prinzipien verankert ist,“ sagte Holger Blannarsch, Leiter Personal bei K+S. „Die
Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag waren ein gute Gelegenheit, mit
einem wissenschaftlich fundierten Verfahren nachzuweisen, dass die in unserem
Unternehmen geltenden Regelungen für Grund- und Leistungsentgelt sowie
Erschwerniszulagen keine Benachteiligungen für Frauen enthalten. Das hat auch unsere
Tarifpartner überzeugt.“
Für das Prüfprojekt der Landeshauptstadt München wurden zwei Entgeltbestandteile
ausgewählt: Leistungsentgelt und Erschwerniszuschläge. Thomas Böhle, Personalund
Organisationsreferent der Landeshauptstadt München: „Das Berichtsergebnis
zeigt, was allgemein gilt: Das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes behandelt Frauen und
Männer gleich. Weder bei den Erschwerniszuschlägen, die in der Verantwortung der
Tarifparteien liegen, noch bei der leistungsorientierten Bezahlung konnte das Projekt
„Gleicher Lohn“ eine Benachteiligung nach Geschlecht feststellen. Der Bericht bestätigt
insbesondere, dass die Dienstvereinbarung Leistungsorientierte Bezahlung eine
ausgeprägte Gleichstellungsorientierung erkennen lässt. Wichtig ist mir die Bestätigung,
dass die Regelung keine Kriterien enthält, die durch Geschlechter-Stereotype geprägt
sind.“
Weitere Informationen zur Teilnahme am Projekt „Gleicher Lohn“ finden Sie unter
www.antidiskriminierungsstelle.de.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des
Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
www.antidiskriminerungsstelle.de.
Mit eg.check.de kann eine Ungleichbehandlung der Geschlechter beim Arbeitsentgelt sichtbar
gemacht werden. Das Verfahren zeigt die konkreten Ursachen auf und berechnet das finanzielle
Ausmaß einer Benachteiligung. Ziel ist eine Prüfung des Entgelts nach den rechtlichen Vorgaben
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des europäischen Rechts zur
Entgeltgleichheit. Dies soll es Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten, Tarifparteien,
Gleichstellungsbeauftragten und nicht zuletzt Betroffenen ermöglichen, die Ergebnisse der Prüfung
auch im Rahmen einer rechtlichen Klärung zu nutzen. Hinter „eg-check.de“ stehen die
Wissenschaftlerinnen Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll. www.eg-check.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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