IG BAU: Lohndrückerei durch Werkverträge verhindern

Frankfurt am Main (pressrelations) –

IG BAU: Lohndrückerei durch Werkverträge verhindern

Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert Union und SPD auf, dem missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung von Tarif- und Mindestlöhnen einen Riegel vorzuschieben. Im Bauhauptgewerbe ist Leiharbeit verboten. Unseriöse Auftraggeber greifen daher schon seit langem zum Mittel der Schein-Werkverträge, um Löhne zu drücken. Dieses Unwesen greift nun auch in anderen Branchen um sich, in denen die Leiharbeit zu Gunsten der Beschäftigten reguliert wurde. „Die Politik muss dringend gesetzliche Leitplanken setzen, die verhindern, dass mit Hilfe von Werkverträgen Dumpinglöhne verschleiert werden. Das Instrument hat seinen Sinn nur dort, wo es arbeitsteilige Prozesse zu bewältigen gibt“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.

Die Schwierigkeit ist, dass dies gerade auf Baustellen oft der Fall ist. Längst nicht jedes Bauunternehmen kann nämlich alle am Bau anfallenden Spezialarbeiten erledigen. Aus der somit notwendigen Auftragsvergabe an Dritte hat sich ein unkontrollierbarer Wildwuchs entwickelt. Ketten von Subunternehmen mit sechs bis zehn Betrieben sind keine Seltenheit. Eine derartig kleinteilige Zersplitterung von Spezialaufgaben kommt aber in der Realität so gut wie nie vor. Vielmehr dient diese Praxis dazu, Verstöße gegen Tarifbestimmungen zu tarnen. Am Ende der Ketten steht meist ein Einzel-Selbstständiger ohne Anspruch auf den Tarif- oder Mindestlohn. Doch besteht die Selbstständigkeit immer öfter lediglich auf dem Papier – zum Schaden des Beschäftigten, des Fiskus und der Sozialkassen.

Die IG BAU fordert das Risiko für unseriöse Unternehmen, die Schein-Werkverträge als Schlupfloch für Dumpinglöhne nutzen, zu erhöhen. Dazu müssen SPD und Union im Gesetz Kriterien verankern, die eine Abgrenzung von echten und gefakten Werkverträgen ermöglichen. Wird der Missbrauch nachgewiesen, entsteht per Gesetz rückwirkend ein Arbeitsverhältnis mit dem Solo-Selbstständigen. Für den Auftraggeber wird das teuer. Er muss nachträglich sämtliche Löhne inklusive der Sozialversicherungsbeträge zahlen. Gleichzeitig muss die Beweislast vor Gericht, die Verjährung und das Klagerecht so gestaltet sein, dass die Ansprüche auch durchsetzbar bleiben. „Wer heute mittels Werkverträgen die Löhne bis zur Sittenwidrigkeit drückt, hat viele rechtliche Schlupflöcher, durch die er sich einer Haftung entziehen kann. Abschreckung sieht anders aus“, sagte Feiger.

Um das Problem von massenhaftem Einsatz Solo-Selbstständiger schon im Keim zu ersticken, fordert die IG BAU bereits bei der Erteilung der Gewerbeerlaubnis höhere Hürden. „Die Bundespolitik darf sich dabei nicht hinter dem Kompetenzgerangel von Bund, Ländern und Kommunen verstecken. Sie muss den Rahmen so setzen, dass in Deutschland keine Arbeitnehmer ausgebeutet werden“, sagte Feiger. „Jedem Beamten muss klar sein, dass Busladungen von Männern, die kein deutsch sprechen und alle ihr Gewerbe unter einer einzigen Adresse anmelden, wohl keine Selbstständigen im Sinne des Gesetzes sind.“ Mit einer verpflichtenden Prüfung der Plausibilität durch die Behörde, ließen sich aus Sicht der IG BAU die plumpesten Versuche des Lohndumpings aufhalten. Hilfreich wären auch behördeneigene Dolmetscher, die die Wanderarbeiter aufklären, was sie unterschreiben und welche Konsequenzen dies für sie hat.

Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
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