Heutzutage eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten grenzt schon fast an Wahnsinn. Nach den jüngsten Entscheidungen zum Thema Mietrecht durch den Bundesgerichtshof sehen sich Vermieter immer mehr in Zugzwang. Das Risiko, bei einem Streitfall einen unliebsamen Mieter loszuwerden, wächst stetig. Viele Vermieter sehen das deutsche Mietrecht als eine einzige Katastrophe an. Daher erfreut sich die Vermieter-Rechtsschutzversicherung auch großer Beliebtheit.
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Werner Müller macht gerade einen solchen Rechtsstreit durch. Er besitzt ein Dreifamilienhaus und möchte aufgrund der Pflegebedürftigkeit seiner Mutter ihr eine Wohnung in seinem Haus verschaffen. Vor hat die alte Dame in einem anderen Bundesland gelebt und soll nun von der Familie gepflegt werden. Doch die Mieter der Erdgeschosswohnung, ein junges Paar lässt sich nicht so einfach auf die Kündigung wegen Eigenbedarfes ein. Sie unterstellen Werner Müller, er wolle nur kündigen, um die jungen Leute wegen ihrer Arbeitslosigkeit und der vermuteten schlechten Zahlungsmoral aus der Wohnung raus haben. Sie gehen dagegen vor. Werner Müller kann vom Glück reden, dass er eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung besitzt. Den mittlerweile befindet sich der Fall nicht mehr bei den Rechtsanwälten, sondern der Weg führt bereits zum Gericht.
Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung soll das Kostenrisiko in einem Rechtsstreit rund um das Thema Vermietung reduzieren. Denn vielfach sind auch Mieter gewieft und verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Und in Angesicht der Rechtsurteile zugunsten der Mieter kann der Vermieter schnell im Regen stehen, wenn dieser die Verfahrenskosten für die Durchsetzung seiner Interessen aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
In dem Gerichtsverfahren kann sich Werner Müller jedoch durchsetzen und sein Recht in Anspruch nehmen. Denn letztendlich reicht es nicht aus, wenn seine Mieter allein die Schutzbehauptung aufstellen, der Eigenbedarf diene nur der Räumung der Wohnung.
Grundsätzlich steht dem Vermieter das Recht der Kündigung bei konkretem Eigenbedarf zu. Erst in der jüngsten Vergangenheit hat ein Gericht die enge Auslegung den Begriff des Verwandten relativiert. Somit steht dem Vermieter auch die Kündigung zu, wenn z. B. Verwandte zweiten Grades die Wohnung nutzen möchten. Um sich aber gegen die Mieter durchsetzen zu können, braucht man in der heutigen Zeit in jedem fall eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung – sonst geht einem der Atem aus, noch bevor der Fall vor Gericht verhandelt wird.
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