Selbstbewusst ins Jobcenter – gewusst wie!

Selbstbewusst ins Jobcenter - gewusst wie!
Hartz IV? – Gewusst wie!

München, 18. Juli 2011 – Hartz IV soll helfen. Hartz IV soll absichern. Hartz IV soll für Betroffene vor allem funktionieren. Doch der Weg vom Antrag bis zum positiven Bescheid ist mit Hürden gespickt und sorgt für Unsicherheit. Wie viel Geld können meine Familie und ich beanspruchen? Was wird aus unserem kleinen Vermögen? Was bedeutet meine Pflicht zur Arbeit? Um den Formularkrieg beim Jobcenter nicht zu verlieren, braucht es Selbstbewusstsein und Faktenwissen. Für letzteres sorgt die Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Geringverdiener“ aus dem Verlag C.H.Beck.

„Wer Hartz IV beantragt, kann unverständliche Wortschwalle ebenso wenig gebrauchen wie mit Paragraphen gespickte Hilfsformulare oder Belehrungspredigten von Nicht-Betroffenen.“ Gerd Wenzel, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bremen und Mit-Autor der Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Geringverdiener“, möchte Verunsicherung nehmen und den Betroffenen Mut machen. Das Doppelgespann Bürokratie & Ohnmachtsgefühle führe bei ALG II-Antragstellern zu Unsicherheit und Frustration. Was aber gefragt ist, sei ein aufgeklärter und selbstsicherer Umgang mit dem Stadium „Arbeitslos – Hartz IV“. Hierfür gilt es, sich in die Materie einzulesen, seine Pflichten, aber auch seine Ansprüche und Rechte zu kennen. „Bescheid zu wissen, was geht und was nicht – das macht nicht nur das allgemeine Prozedere leichter. Kenntnisse von den Vorschriften und den Vorgängen im Jobcenter helfen vor allem auch, wenn es darum geht, sich gegen falsche Entscheidungen zu wehren und Frustration zu vermeiden“, betont Wenzel.

Grundsätzlich, bereits vor der Beantragung von Hartz IV, gilt: Fragen Sie jederzeit und ohne Scheu nach! „Fragen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner beispielsweise, welche Ansprüche Sie haben, welche Anträge Sie stellen müssen, welche Eingliederungsmaßnahmen möglich und für Sie sinnvoll sind. Berücksichtigt das Jobcenter Anliegen nicht, verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Ablehnung mit Begründung, das hilft im Nachhinein bei eventuellen Klagen“, rät der Verbandsratsvorsitzende.

Er weiß: „Eine Vielzahl der Möglichkeiten von „Hartz IV“ ist den meisten Betroffenen bekannt. Letztlich aber sind die Details entscheidend, wenn es um die finanzielle Absicherung von Familie, Kindern und Haushalt geht.“ Dass beim Heizen einer Wohnung mit Nachtspeicherofen beispielsweise ein Teil der Stromkosten zugleich Heizkosten sind, die vom Jobcenter getragen werden müssen, ist eine nicht allen bekannte, aber grundlegende Information. Sie beeinflusst den Einnahmen-Ausgaben-Haushalt der Betroffenen unmittelbar.

Doch auch in schwierigeren Fällen hilft das Gespräch mit dem Jobcenter. Ob als junger Mensch ohne Schulabschluss oder als Erwerbsloser, der in der Schuldenkrise unterzugehen droht, das Jobcenter finanziert oder vermittelt auch Leistungen, die den Neu- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Neben der Betreuung von minderjährigen Kindern oder behinderten Angehörigen gehören dazu beispielsweise eine Schuldenberatung, psychosoziale Betreuung oder eine Suchtberatung.

Das Gefühl von Aussichtslosigkeit will Wenzel sowohl Antragstellern als auch Beziehern in jedem Fall ersparen. „Eigenständiges Informieren aber auch verständliche Erklärungen und Hilfestellungen auf Augenhöhe sind vonnöten.“ Mit dem Faktenwissen kommt letztlich auch das Selbstbewusstsein. Dann schließlich gilt: Hartz IV? Gewusst wie!

Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.), Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose. Hartz IV Grundsicherung, Verlag C.H.Beck, 4. Auflage, 2011, EUR 4,40 ISBN 978-3-406-61417-0, www.beck-shop.de/868115

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