Minister Schneider: Die Instrumentenreform der Bundesregierung ist insgesamt verfehlt
Gesetzentwurf der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Düsseldorf, 13.07.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Arbeitsminister Schneider kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“. „Im Alleingang hat die Bundesregierung eine Reform vorgelegt, die an den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes vorbeigeht. Trotz einiger sinnvoller Änderungen ist die Instrumentenreform letztlich nichts anderes als die Anpassung der Instrumente an die Sparziele der Bundesregierung“, sagte Schneider heute im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration des Landtags. Die geplanten Gesetzesänderungen führten nicht zu einer Verbesserung der Lage von Langzeitarbeitslosen, sondern zu einer Verschlechterung der Eingliederungsleistungen im SGB II.
Gerade ältere Arbeitslose, deren Anteil bei den Langzeitarbeitslosen steigt, werde die Reform nicht gerecht. So entfallen Förderinstrumente für diese Zielgruppe, wie die Entgeltsicherung; andere verschlechterten sich durch rigide Förderkonditionen und eine Reduzierung der Förderdauer. “ Die geplanten Kürzungen und gesetzlichen Änderungen sind auch für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger in Nordrhein-Westfalen eine massive Bedrohung. Sie führen zu weniger Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen, zu Personalentlassungen oder Lohnabsenkungen bei den Trägern“, erklärte der Minister.
Für die öffentlich geförderte Beschäftigung sei die Instrumentenreform der Anfang vom Ende. „Die derzeitigen und die zukünftigen Kürzungen im Bereich der Eingliederungsmittel und die geplanten Änderungen der Instrumente setzen der beruflichen und gesellschaftlichen Integration langzeitarbeitsloser, schwer vermittelbarer Menschen ein Ende“, kritisierte Schneider. Unter den vom Bundesarbeitsministerium geplanten Konditionen werde kaum ein Träger mehr in der Lage sein, für diese Zielgruppe sinnvolle Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Die dringend notwendige Fortsetzung der Jobperspektive ist auf dieser Basis nicht möglich. Schneiders Fazit: „Die Aktivierung und Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen, langzeitarbeitslosen Zielgruppen scheint die Bundesregierung aufgegeben zu haben.“ Der Minister kündigte im Ausschuss an, dass die Landesregierung sich auch weiterhin mit Nachdruck für notwendige Verbesserungen bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf Bundesebene einsetzen werde.
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