Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates
Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung erneut zum Europäischen Stabilitätsmechanismus Stellung genommen. Sie begrüßen, dass die Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Umschuldungsklauseln in neue Staatsanleihen, wie auch die bevorrechtigte Gläubigerstellung des ESM nunmehr vertraglich verankert sind.
Der Bundesrat unterstreicht jedoch, dass für die Einrichtung des ESM-Vertrages wie auch dessen nachträgliche Änderung nach den Regeln des Grundgesetzes ein Zustimmungsgesetz erforderlich ist. Zudem verlangen die Länder eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM (zum Beispiel Gewährung von Finanzhilfen), um hierzu im Einzelfall Stellung nehmen zu können.
Der Bundesrat wird seine Zustimmung zur Ratifikation des ESM-Vertrages davon abhängig machen, dass Bundestag und Bundesrat in den genannten Fällen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben beteiligt werden.
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