Ehrendoktortitel (dr. h.c.) werden ehrenhalber verliehen. Man kann also auch einen Dr hc kaufen und legal in Deutschland führen
(NL/3318811858) Viele haben sich schon mal die Frage gestellt, ob man denn einen Doktortiel auch kaufen kann? Die Antwort fällt für viele überraschend aus – ja! Die deutsche Internet-Repräsentanz des California Church & University Institute (CCU) in den USA vergibt solche Ehrendoktortitel. Auf der Seite http://Title-Town.eu kann man sich unkompliziert für nur 35 Euro Spende, einen Doktortitel bestellen. Und das alles ganz ohne Studium oder sonstige Vorkennnisse.
Und gibt es dabei einen Haken? Ist das rechtlich legal? Auch hier ein klares JA!
Denn, solange man sich an die wichtigsten Regeln hält und den Titel nicht widerrechtlich als echten wissenschaftlichen Grad führt, sondern, wie vorgesehen als Dr. hc, ist der Titel absolut legal. Title Town weist auf http://Title-Town.eu darauf hin, dass die California Church University zwar dazu berechtigt ist, kirchliche Ehrentitel an ihre Unterstützer zu vergeben, für die Erlangung eines akademischen Grades in Deutschland aber nach wie vor ein reguläres Studium mit anschließender Promotion vonnöten ist. In den USA ist die Trennung zwischen Staat und Religion strikter als hierzulande, so dass Religionsgemeinschaften grundsätzlich keiner Anerkennung bedürfen und im Prinzip jeder das Recht hat, seine eigene Kirche zu gründen. Dass die von der California Church & University (CCU) verliehenen Titel auch in Deutschland legal geführt werden dürfen, liegt daran, dass die freikirchliche Religionsgemeinschaft in den USA als Non-Profit-Corporation erfasst ist und daher das Recht für solche Ernennungen hat.
Um rechtliche Probleme auf jeden Fall zu vermeiden, müssen frischgebackene Würdenträger allerdings ein paar Dinge beachten: Der Titel muss zwingend in Verbindung mit dem Fachgebiet, dem Herkunftsland, der ausstellenden Stelle, sowie dem Zusatz „h.c.“ geführt werden und es darf auf gar keinen Fall zu Verwechslungen mit einem akademischen Grad kommen. Eine Eintragung des Titels in den Personalausweis wäre zwar grundsätzlich möglich, doch noch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland hierfür nicht zweifelsfrei geklärt. Ein kirchlicher Ehrendoktor – gegen Aufpreis auch gerahmt zum Aufhängen über dem Kamin – macht sich dennoch gut im Briefkopf, am Klingelschild und auf der Visitenkarte und kann in vielerlei Hinsicht ein Türöffner sein. Weitere Informationen und Bestellungen unter http://Title-Town.eu
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http://www.title-town.eu