DJV nennt Klage gegen WAZ-Rechercheure Einschüchterung
Berlin, 22.07.2013 – Als unzulässigen Versuch, kritische und investigative Berichterstattung über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr zu unterbinden, hat der Deutsche Journalisten-Verband die Klage des Bundesverteidigungsministeriums gegen die WAZ-Recherchegruppe kritisiert. „Das ist ein Einschüchterungsversuch gegen Journalistinnen und Journalisten, die ihren Informationsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit ernst nehmen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Ministerium am 4. Juli Klage gegen die Funke-Mediengruppe eingereicht, zu deren Verlag die Westdeutsche Allgemeine Zeitung gehört. Im November letzten Jahres hatte die WAZ-Recherchegruppe die Unterrichtung des Ministeriums für den Deutschen Bundestag über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr veröffentlicht. Die so genannten Afghanistan-Papiere waren als Verschlusssache gekennzeichnet. Erst ein halbes Jahr später mahnte das Verteidigungsministerium die WAZ ab. Durch die Veröffentlichung sei das Urheberrecht verletzt worden, hieß es. Darauf stützt sich jetzt auch die Klage.
„Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Informationen über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan“, sagte der DJV-Vorsitzende. „Das vermeintliche Urheberrecht von Ministerialbeamten als Klagebegründung zu bemühen ist lächerlich.“ Konken forderte das Ministerium auf, die Klage zurückzuziehen. Der WAZ-Recherchegruppe dankte er für die „konsequente journalistische Haltung“ und bestärkte sie darin, sich von der Klage nicht beeindrucken zu lassen.
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