Zahnzusatzversicherung: Steigen die Kosten durch eine geplante Anpassung der GOZ?

Die Zahnzusatzversicherung ist eine der beliebtesten Krankenversicherungen. Wo führt der Weg in der Zunkunft hin?
Zahnzusatzversicherung: Steigen die Kosten durch eine geplante Anpassung der GOZ?
Wie hoch fallen die Heil- und Kostenpläne in der Zukunft aus? In jedem Fall kommt auf die Zahnzusatzversicherung eine Kostenwelle zu.

Die aktuelle Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) steht in der Diskussion zur Novellierung. Durch die Zahnzusatzversicherung wird sicherlich die Aktualisierung der seit 1988 bestehenden GOZ begrüßt, aber gleichzeitig wird befürchtet, dass hohe Mehrkosten auf die Versicherer zukommen werden. Als realistisch wird ein Anstieg um mindestens 14 Prozent befürchtet.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

In den Jahren 1999 bis 2009 sind die Ausgaben pro Kopf beim Zahnarzt von rund 360 Euro auf rund 480 Euro gestiegen. Der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung stieg parallel von 153 Euro auf 160 Euro. Somit entfällt ein erheblicher Teil der Kosten auf die Patienten oder die vorhandene Zahnzusatzversicherung. Eine Ursache für die Steigerung der Kosten ist aber auch, dass der 2,3-fache Gebührensatz seit dem Jahr 2000 immer häufiger überschritten wird. In den letzten Jahren ist hier eine Zunahme von 65 Prozent zu verzeichnen.

Was bedeutet das nun für die Zahnzusatzversicherung? Fakt ist: Die Beiträge werden in den nächsten Jahren sicherlich noch einmal steigen. Vielfach kommen aber auch immer mehr Tarife auf den Markt, die ohne Altersrückstellung arbeiten. Hier wird jungen Leuten ein günstiger Zugang zur Zahnzusatzversicherung ermöglicht, die Risiken des Alters mit einem Neuabschluss werden deutlich gemindert. Somit können eventuell Kosten in Griff gehalten werden. Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung abschließt, muss sich im Klaren sein, dass die Beiträge auch ohne eine allgemeine Beitragsanpassung jedes Jahr oder in vereinbarten anderen Zeitabständen neu berechnet werden.

Wenn es zur Novellierung kommt und die GOZ tatsächlich angepasst wird, ist die Zahnzusatzversicherung sicherlich für viele Patienten wieder attraktiver, da vermutlich auch die Gesetzliche Krankenversicherung auf diese Anpassung reagieren wird. Es gibt auch relativ günstige Tarife in der Zahnzusatzversicherung, die eine umfangreiche Erstattung anbieten, auch wenn die Gesetzliche Krankenversicherung für bestimmte Behandlungen nur den befundbezogenen Festkostenzuschuss leistet. Ein Vergleich der Tarife in der Zahnzusatzversicherung lohnt sich also.

Bildquelle: Schemmi, www.pixelio.de
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de