Hochwasser: Staatssekretärsausschuss berät Maßnahmen zur Umsetzung des Fondsgesetzes zur Aufbauhilfe

Berlin (pressrelations) –

Hochwasser: Staatssekretärsausschuss berät Maßnahmen zur Umsetzung des Fondsgesetzes zur Aufbauhilfe

Der Staatssekretärs-Ausschuss hat heute in seiner 10. Sitzung die Eckwerte der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzentwurfs für den Aufbauhilfe-Fonds, der am 5. Juli 2013 im Bundesrat verabschiedet werden soll, erörtert. Nachdem durch den Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern die Soforthilfen für Private und Unternehmen kurzfristig bereitgestellt werden, werden durch die Verordnung die Programme der Aufbauhilfe für Private, Unternehmen und zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden sowie des Bundes festgelegt. Bereits am Donnerstag, dem 4. Juli, soll der erste Entwurf der Verordnung zwischen den Bundesressorts und den Bundeländern abgestimmt werden.

Ungeachtet der fallenden Wasserstände besteht weiterhin in vielen Bereichen eine hohe Belastung der Deiche. In zwei Landkreisen von Sachsen-Anhalt besteht derzeit noch Katastrophenalarm. Die Schwerpunkte der Einsatzmaßnahmen liegen weiterhin in der Deichkontrolle, Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen sowie der Räumung der Schadensgebiete. Seit dem 30. Mai 2013 unterstützen über 217.000 Kräfte des Technischen Hilfswerks, der Bundespolizei und der Bundeswehr die Kommunen und Länder bei der Bewältigung der Hochwasserlage.

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