Einfuehrung des Betreuungsgeldes waere verfassungswidrig
Anlaesslich der oeffentlichen Anhoerung zum Betreuungsgeld des Familienausschusses erklaert die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die von der Bundesregierung geplante Einfuehrung eines Betreuungsgeldes waere verfassungswidrig. Das geht aus den Stellungnahmen der Sachverstaendigendeutlich hervor, die zur oeffentlichen Anhoerung im Familienausschuss vorliegen.
Die Einfuehrung eines Betreuungsgeldes verstiesse gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, wonach der Staat die Gleichberechtigung von Frauen und Maennern foerdern muss.
Das Betreuungsgeld, das statt der Inanspruchnahme von fruehkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten gezahlt werden soll, wuerde die tradierte Rollenverteilung zwischen Maennern und Frauen verfestigen. Vor allem Muetter wuerde es zu einem laengeren Ausstieg aus dem Beruf motivieren. Je laenger der Ausstieg aus dem Beruf dauert, desto geringer sind die Chancen auf eine Berufsrueckkehr. Die damit einhergehenden Risiken wie Einkommens- und Altersarmut wuerden vor allem Frauen betreffen.
Wir lehnen daher die Einfuehrung des Betreuungsgeldes ab dem Jahr 2013 ab. Stattdessen sollte sich der Bund verstaerkt fuer den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungs- und Bildungsangeboten fuer Kinder einsetzen.
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