Förderstruktur muss deutlich einfacher werden

Berlin (pressrelations) –

Förderstruktur muss deutlich einfacher werden

Zweiter Demografiegipfel der Bundesregierung

„Die Strukturen zur Förderung ländlicher Räume in Deutschland müssen effizienter werden“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Dr. Gerd Müller, beim zweiten Demografiegipfel der Bundesregierung am Dienstag in Berlin.

Die Akteure vor Ort sollten Projekte der ländlichen Entwicklung in Zukunft noch einfacher verwirklichen können. „Es gilt zu verhindern, dass gute Initiativen ausgebremst werden, weil sich Antragsteller im Dickicht der Förderlandschaft verirren“, so Dr. Müller.

Der demografische Wandel stellt Bund, Länder und Kommunen vor neue Herausforderungen. Immer mehr ländliche Regionen sehen sich mit abnehmender Bevölkerungszahl, Abwanderung und Alterung konfrontiert. Die regional sehr unterschiedlich verlaufenden Entwicklungen erfordern neue Wege in der Förderung ländlicher Räume.

Bisher sind die Fördermöglichkeiten des Bundes durch die Vorgaben des Grundgesetzes begrenzt. So werden gegenwärtig beispielsweise bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen auf dem Lande, zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft mittelständischer Unternehmen und zur Sicherung einer zukunftsfähigen technischen Versorgungsinfrastruktur nur teilweise von den Gemeinschaftsaufgaben abgedeckt. „Die Diskussion in den Bundestagsfraktionen über die Weiterentwicklung der Förderung ländlicher Entwicklung geht in die richtige Richtung“, so Staatssekretär Dr. Müller. Um die Regionen wirksamer unterstützen zu können, sei eine Anpassung der Förderung ländlicher Räume auch mit dem Ziel zu prüfen, sie besser mit der europäischen Politik zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume zu verbinden.

Der Bund werde die Diskussion aufgreifen und die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einem Förderinstrument für die ländlichen Räume konzeptionell angehen. „Das geht dann auf jeden Fall nicht ohne Änderung des GAK-Gesetzes. Wahrscheinlich muss auch Artikel 91a Grundgesetz geändert werden“, so Müller.

Was den Kommunen das Leben mitunter sehr schwer mache, sei die Fülle an Normen und Standards, die zu beachten sind. Hier müsse geprüft, flexibilisiert und an einigen Stellen sicher auch geändert und vereinfacht werden. Dr. Müller: „Ich weiß, das ist ein dickes Brett. Aber wir sind fest entschlossen, das Handeln der Kommunen zu erleichtern und sie dabei zielstrebig zu unterstützen.“

In der von Bundesbau- und Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Thüringer Bauministerium geleiteten Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung war mit Unterstützung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und des Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume eine Gebietskulisse der vom demografischen Wandel in den Handlungsfeldern Daseinsvorsorge und regionale Wirtschaftskraft besonders betroffenen Gebiete entwickelt worden. Die Arbeitsgruppe verständigte sich auf verschiedene Handlungsempfehlungen: „Wir müssen beim Umgang mit dem demografischen Wandel stärker regionsspezifisch vorgehen, vor Ort integrativ planen und handeln, uns auf die wesentlichen regionalen Handlungsbedarfe konzentrieren, Kooperationen und aktive Beteiligung fördern sowie bei unserer Rahmensetzung ausreichende regionale Flexibilität einräumen“, erklärte Dr. Müller.

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