Wenn Erben zu befangen sind:

Ruhestandsmanagement ohne Eigeninteresse

sup.- „Muss es denn wirklich der teuerste Heimplatz sein, Großvater?“ Geht es um die Unterbringung in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung, haben so manche potenzielle Erben nicht unbedingt ein großes Interesse an der Heimvariante mit optimalen Standards. Wer eine Vorsorgevollmacht für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit ausstellen möchte, sollte dies bei der Suche nach einem geeigneten Angehörigen durchaus bedenken. Im Zweifelsfall kann als Bevollmächtigter auch eine nicht zur Familie gehörende neutrale Person gewählt werden, die keinerlei Eigeninteresse an der Nachlasshöhe hat. Grundsätzlich im Sinne des Erblassers und unmittelbar an einer vertraglichen Vereinbarung orientiert arbeiten professionelle Institutionen, die auf Ruhestands- und Nachlassfragen spezialisiert sind. Solche Dienstleister wie die Deutsche Nachlass (www.deutsche-nachlass.de) können mit der Wahrnehmung aller Vermögens-, Betreuungs- und Vorsorgeangelegenheiten beauftragt werden. Interessenskonflikte wie bei Angehörigen in Erbfolge gibt es hier nicht.

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