Honorarberatung stärkt Transparenz und Wettbewerb

Berlin (pressrelations) –

Honorarberatung stärkt Transparenz und Wettbewerb

Aigner: „Kosten einer Geldanlage müssen für Verbraucher offengelegt werden“

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzt sich für eine Stärkung der Honorarberatung ein, um den Wettbewerb auf dem Anlagemarkt und die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen.

„Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, sagte Aigner. Nach Einschätzung Aigners wird die gesetzliche Regelung zur Honorarberatung dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt. „Langfristig werden nur diejenigen Anbieter, Berater und Vermittler den größten Erfolg haben, die konsequent auf die Wünsche der Kunden und deren Interessen eingehen.“ Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Am 18. März 2013 findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Honoraranlageberatungsgesetz statt.

Die Honorarberatung ist ein wichtiger Baustein der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“, die Aigner vor vier Jahren ins Leben gerufen hatte. „Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor haben wir ein Ende gesetzt“, zog Aigner eine erste Bilanz. „Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher und die Beratung strenger geregelt.“ Die Zeiten, in denen nebenher, ohne Zulassung und ohne Sachkunde Lebensversicherungen oder geschlossene Fonds vertrieben wurden, sind vorbei. Einige Maßnahmen, wie die Stärkung der Finanzaufsicht oder die Neuregelung der Honorarberatung, werden schon bald zusätzliche Wirkung entfalten.

Damit der Wettbewerb um die beste Beratung funktionieren kann, müssen die Geschäfte transparent sein. Aigner betonte: „Mein Ziel ist es, dass jedem Verbraucher vor Abschluss eines Geschäftes klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel aber vor allem auch die Beratungsleistung kostet. Egal, ob die Kunden ein Honorar bezahlen oder indirekt eine Provision – für den Kunden muss sichtbar sein, dass eine Finanz- oder Anlageberatung nie kostenlos ist.“ Zudem müsse eine effektive Finanzaufsicht sicherstellen, dass Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen die Verbraucherrechte nicht ohne Folgen bleiben. „Das Beraterregister, der neue Verbraucherbeirat und die konsequente Erfassung der Beschwerden werden für noch mehr Qualität im Finanzmarkt sorgen“, sagte Aigner.

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 entschlossen gehandelt und mit der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt. Dabei stärken Maßnahmen wie die Einführung von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen, die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt und jetzt zur Honorarberatung den Verbraucherschutz und die Transparenz. . „Geldanlage ist eine Frage des Vertrauens. Die von uns umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen stärken die Verbraucher und den Finanzmarkt gleichermaßen.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 03 0 / 1 85 29 – 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 – 42 62

Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de

http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=526325&aktion=jour_pm