Der Rechtsstreit geht in die Endrunde
Schäfer machen ihre Position zur Einzeltierkennzeichnung am 7. März 2013 beim EuGH in Luxemburg bei der mündlichen Verhandlung deutlich
In wenigen Tagen findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit gegen die verpflichtende Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt. Den Grundstein für dieses gerichtliche Verfahren legten vor Jahren vier Schäfer, die mit Ihrer Klage gegen die VO Nr. 21/2004 gleichsam für unzählige betroffene Schaf- und Ziegenhalter in Deutschland und Europa stehen. Mit der Anhörung hat Herr Schaible als klagender Schäfer durch seinen Rechtsanwalt Herrn Dr. Winkelmüller nochmals Gelegenheit, in einer 20-minütigen Rede die Gründe für die Klage vorzutragen. Nach Angaben des Vorsitzenden der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL) Carl Lauenstein wie auch der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e. V. (BDZ) Hedwig Eusterwiemann und Karl-Heinz Frank, ist der Rechtsstreit beim EuGH für die Schaf- und Ziegenhalter als einzige Möglichkeit geblieben, sich bei diesem Thema gegen den Bürokratiewahnsinn zu wehren. Alle bisherigen verbandlichen Vorstöße beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie auch direkt bei der Eu-Kommission erzielten nicht den gewünschten Erfolg.
Bei der Anhörung handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung in einem großen rund 300 Plätze umfassenden Gerichtssaal, an der Vertreter von VDL und BDZ sowie der Landesverbände und schließlich auch viele betroffene Schaf- und Ziegenhalter in ihrer traditionellen Kleidung teilnehmen werden. Aktuell wird mit der Anwesenheit von etwa 150-200 Personen des besagten Berufsstandes auch aus anderen europäischen Ländern gerechnet. Mit dieser Teilnahme zeigen die Schaf- und Ziegenhalter ihre Betroffenheit zu dieser überzogenen bürokratischen Auflage.
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