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Wenn verschuldete Existenzgründer und Verbraucher glauben, mit dem Urteil zur Restschuldbefreiung nach sieben Jahren seien sie tatsächlich frei für einen Neubeginn, könnten wieder ein normales Konto mit einem Dispositionskredit, Kreditkarten, Warenkredite, Handyverträge oder Abos bei Verkehrsbetrieben nutzen, haben sie die Rechnung ohne die SCHUFA Holding AG aus Wiesbaden gemacht. Während die beim Justizministerium in Nordrhein-Westfalen angesiedelten öffentlichen Justizportale Insolvenzbekanntmachungen.de und Vollstreckungsportal.de die Restschuldbefreiungsurteile nur 2 Wochen lang für alle einsehbar veröffentlichen und spätestens nach 6 Monaten für alle begründeten Anfragen löschen, verhindert die private SCHUFA die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte „neue Chance für redliche Schuldner“ (siehe Deckblatt Broschüre des Justiz-Bundesministeriums vom 1. März 2011), indem sie die eigentlich befreiten Schuldner noch weitere qualvolle drei Jahre an den Pranger stellt.
Was das in der Praxis für die verschuldeten Erwerbstätigen bedeutet, schilderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Begrüßungsrede auf dem Achten Deutschen Insolvenzrechtstag am 7. April 2011 in Berlin so: „Untersuchungen zufolge liegt die durchschnittliche Überschuldungsdauer – gerechnet vom Auslöser der Überschuldung bis zur Löschung des SCHUFA-Eintrags – bei durchschnittlich 14 Jahren. Dass diese lange Zeit fast zwangsläufig zum Motivationsverlust beim Schuldner führt, muss nicht näher erklärt werden.“ Laut Bundesjustizministerin bestehe „die akute Gefahr, dass Schuldner ihre Erwerbstätigkeit in die Schattenwirtschaft auslagern und ihre Einkünfte rechtswidrig, aber schwer kontrollierbar dem Zugriff der Gläubiger entziehen.“
Die Bundesjustizministerin führte weiter aus: „Wir müssen uns bei allen Überlegungen bewusst machen, dass es oft gerade unternehmerisches Wagnis und wirtschaftliches Engagement sind, die zur Überschuldung führen – also genau jene Triebkräfte, die unsere Volkswirtschaft dringend benötigt. Bei den Reformbemühungen setzen wir genau da an. Wir wollen das unternehmerische Potential möglichst schnell wieder aktivieren. Wer wirtschaftlich in eine Schieflage geraten ist, dem wollen wir schneller einen fresh start ermöglichen.“
Das Bundeskabinett beschloss daher am 18. Juli 2012 sogar eine Halbierung der Wohlverhaltensphase von derzeit sechs Jahren auf drei Jahre, falls der Schuldner eine Auszahlungsquote von 25 Prozent an seine Gläubiger schafft. Doch die SCHUFA bleibt stur. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net fragte bei der SCHUFA an .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net
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