Justizminister Kutschaty: Heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung bringt weitere Rechtssicherheit
Der EGMR hat heute in zwei Fällen entschieden, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Beide Beschwerdeführer bleiben weiterhin in der Sicherungsverwahrung in Aachen. Es handelt sich zum einen um den Fall einer von Anfang an unbefristeten Sicherungsverwahrung. Zum anderen ist ein sog. Altfall betroffen, bei dem jedoch die früher geltende Höchstdauer von 10 Jahren noch nicht erreicht worden ist.
Justizminister Thomas Kutschaty begrüßte heute (Donnerstag, 9. Juni 2011) in Düsseldorf die Straßburger Entscheidung. „Der Gerichtshof hat einstimmig festgestellt, dass die mit der Verurteilung angeordnete Sicherungsverwahrung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Der EGMR ist seiner Linie treu geblieben. Wir haben die Entscheidung erwartet“, erklärte der Minister. Er betonte, dass die Urteile für Rechtssicherheit sorgen. Der Minister hob mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 hervor, dass der EGMR für den Bundesgesetzgeber den konventionsrechtlichen Rahmen für die anstehende Reform der Sicherungsverwahrung klar umrissen hat.
Für die Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden ist, erwarte Nordrhein-Westfalen nunmehr die Vorlage von Eckpunkten durch den Bund. Sodann werden sich die Länder intensiv in den Reformprozess einbringen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits.
Jedenfalls, so betonte der Minister erneut, werde die Sicherheit der Bevölkerung für die Landesregierung auch weiterhin oberste Priorität haben.
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