EU-Rechnungshof äussert sich zur KMU-Kredit-Förderung

EU-Rechnungshof zu KMU-Kredit-Förderung: Die meisten KMU erhalten Kredite auch ohne öffentliche Unterstützung
EU-Rechnungshof äussert sich zur KMU-Kredit-Förderung

Brüssel – Der EU-Rechnungshof verlangt konkrete Vorgaben für die EU-Kredit-Förderung für Klein- und Mittelbetriebe.

Wirksamkeit der Bürgschaftsfazilität

Die Rechnungsprüfer der EU veröffentlichten am Mittwoch in Brüssel ihren Bericht zur Wirksamkeit der sogenannten KMU- Kredit-Bürgschaftsfazilität. Mit diesem im Auftrag der EU-Kommission vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Instrument sollen Banken mehr Anreize zur Finanzierung für Klein- und Mittelunternehmen gegeben werden, indem Bürgschaften angeboten werden, um das Risiko der Banken zu mindern.

Konkretere Zielvorgaben

Im Rechnungshof-Bericht wird unter anderem empfohlen, dass die EU-Kommission künftig konkretere Zielvorgaben für dieses Finanzinstrument definieren solle. Auch sollten Maßnahmen ergriffen werden, um „Mitnahmeeffekte“ so gering wie möglich zu halten, hieß es.
Betreffend der „Mitnahmeeffekte“ merkte der Rechnungshof an, die Analyse der in der Stichprobe erfassten Kredite habe gezeigt, dass mindestens ein Drittel der Darlehen an KMU vergeben wurden, ohne auf die öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Darüber hinaus hätten lediglich zwölf Prozent der KMU, die Kredite erhalten haben, diese für die Kredit-Finanzierung innovativer Investitionen benötigt.

Bewertungssystem soll eingeführt werden

Empfohlen wird in dem Bericht unter anderem auch, dass ein Bewertungssystem eingeführt werden sollte, welches einen Vergleich der Antragsteller für Kredite ermöglicht. Für Vermittler gebe es derzeit keine Mindestanforderungen und auch kein eigentliches Bewertungs-system. Innerhalb der EU haben Klein- und Mittelunternehmen einen enormen Stellenwert. Laut Rechnungshof stellen diese 99 Prozent des gesamten Unternehmensbestandes dar und sorgen für 75 Millionen Arbeitsplätze in der EU. (se)

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