Hundeversicherung: Nun auch Pflichtgesetz in Niedersachsen

Nach langer Vorbereitung tritt 2013 in Niedersachsen das Hundegesetz in Kraft. Inhalt ist u. a. die Hundeversicherung als Pflichtversicherung.
Hundeversicherung: Nun auch Pflichtgesetz in Niedersachsen

Hunde sind beliebte Haustiere und des Menschen bester Freund. Sie sind verspielt, haben aber auch noch ihren Jagdinstinkt. Daher können ungewollt auch Schäden verursacht werden, für die der Hundehalter auch haften muss. Nun hat das Land Niedersachsen – wie bereits auch andere Bundesländer – reagiert und ein Hundegesetz auf den Weg gebracht. Dabei ist u. a. die Hundeversicherung als Pflichtversicherung vorgesehen, um Schadensersatzansprüche durch geschädigte Personen sicherzustellen.

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Am vergangenen Mittwoch einigten sich die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages auf die Einführung des Hundegesetzes. Dieses soll im Jahr 2013 in Kraft treten. Künftig muss nun jeder Hund gechipt werden, damit Rückschlüsse auf den Halter möglich sind. Ebenso ist die Hundeversicherung nun Pflicht. Darauf einigten sich die Abgeordneten aller Parteien.

Diskussionsbedarf gab es lediglich beim Sachkundenachweis, der eine Art Hundeführerschein ist. Nach Ansicht der Grünen hätte jeder Hundehalter den Nachweis erbringen müssen, die anderen Parteien waren sich aber darin einig, dass Hundehalter, die bereits zwei Jahre sich einen Hund halten, als sachkundig gelten. Die Linken waren mit der Einführung des Hundegesetzes indes uneins. Ein wesentlicher Fortschritt durch das neue Hundegesetz ist der verantwortungsvollere Umgang mit dem Hund durch den Halter. Vor allem der Sachkundenachweis soll dazu führen, dass z. B. Beißattacken auf Kinder vermieden werden.

Ab einem Alter von sechs Monaten sollen Hunde einen Chip eingepflanzt bekommen, der zum Halter Angaben enthält. Diese Daten werden in einem Zentralregister gesammelt. Kernpunkt des Hundegesetzes ist die Hundeversicherung, die nun zwingend für jeden Hundehalter vorgeschrieben ist. Die Mindestversicherungssumme muss bei Personenschäden eine halbe Million Euro betragen. Ebenso müssen Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Damit soll vermieden werden, dass geschädigte Dritte ihre Schadensersatzansprüche nicht gedeckt bekommen.

Der Sachkundenachweis kann nach den Plänen der Regierung z. B. bei Hundeschulen oder Hundevereinen abgelegt werden. Wer allerdings schon seit mindestens zwei Jahren einen Hund besitzt und ordnungsgemäß die Abgaben entrichtet hat, wird vom Sachkundenachweis befreit. Hier sollen die Hundehalter das Sozialverhalten ihrer Tiere kennenlernen und den richtigen Umgang in kritischen Situationen vermittelt bekommen. Für als gefährlich geltende Hunde besteht generell Leinen- und Maulkorbzwang. Nach Angaben des Agrarministeriums sind rund 400.000 Hundehalter von der neuen Regelung betroffen. Auch in Thüringen wird immer lauter über die Einführung eines Hundegesetzes nachgedacht.

Bildquelle: Liana, www.pixelio.de

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