Der Kauf eines gebrauchten Hauses – Die Tätigkeit des Notars

Der Kauf eines gebrauchten Hauses - Die Tätigkeit des Notars

RA und Notar in Frankfurt

Frankfurt: Der Notar begleitet Käufer und Verkäufer einer Immobilie über den gesamten Vorgang des Kaufes bis zur Abwicklung im Grundbuch.
Vor der Beurkundung bespricht der Notar mit den Vertragsbeteiligten ihre Ziele und Wünsche und informiert sie über die Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig prüft der Notar das Grundbuch, um unter anderem eingetragene Belastungen festzustellen, die bei der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages von Bedeutung sind.
Danach erstellt der Notar den Entwurf des Kaufvertrages und er berät die Vertragsbeteiligten unparteilich und klärt sie neutral über alle Rechtsfolgen des Kaufvertrages auf. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Grundstückskaufes erbringen. Den Entwurf schickt der Notar so rechtzeitig an die Vertragsparteien, dass sie sich mit dem Kaufvertrag in Ruhe auseinandersetzen können und weitere Fragen abklären können.
Während der Beurkundung hat der Notar den Vertrag den Vertragsparteien vorzulesen; ein Verzicht auf das Vorlesen durch den Notar ist nicht möglich und würde zur Unwirksamkeit des Vertrages führen. Beim Verlesen gibt der Notar allen Beteiligten Gelegenheit, Fragen zu rechtlichen Unklarheiten zu stellen und sich den genauen Ablauf der Vertragsabwicklung erläutern zu lassen.
Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung, die das Grundstück für den Käufer im Grundbuch während der weiteren Abwicklung schützt. Weiter besorgt der Notar die für den lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlichen Unterlagen.
Weiterhin meldet der Notar den Kaufvertrag dem Finanzamt.
Wenn der Käufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises benötigt, beurkundet der Notar die Bestellung der Grundschuld.
Wenn alles abgesichert ist, teilt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mit.
Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Bestätigung des Finanzamtes über den Eingang der Grunderwerbsteuer vorliegt, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung.
Quelle:
http://www.carsten-wilke.de

Über die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt:

Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt Carsten Wilke gründete im Jahr 2000 die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll., welche sich vom ersten Tag an ausschließlich mit den Rechtsgebieten zum Themenbereich der Immobilie spezialisierte. Seit dem Jahr 2011 ist Rechtsanwalt Wilke auch Notar in Frankfurt am Main. Damit bietet die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll. auf hohem Niveau sämtliche Beratungsleistungen zum Themenbereich der Immobilie.
Die von Beginn an hohe Spezialisierung auf das Immobilienrecht führte zu einem kontinuierlichen Wachstum der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Wilke.

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