Michel Barnier, Mitglied der europäischen Kommission, hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung sowie dem Rechtsausschuss des europäischen Parlaments Initiativen der Kommission im Bezug auf Finanzdienstleister und Unternehmen vorgestellt.
Ende Juli 2011 erscheint mit der vierten Kapitalanforderungsrichtlinie eine Richtlinie bezüglich der Gestaltung der Vergütungspraxis im Finanzdienstleistungssektor. Diese enthält Maßnahmen hinsichtlich Überwachung, den Regelungen zu Basel II sowie technische Regelungen zu Basel III. Ziel ist es ein einheitliches Regelwerk zu schaffen.
Nach Ansicht der Kommission müssen die Finanzinstitute ihre überzogene Vergütungskultur stoppen. Mit Blick auf den derzeitigen Sparkurs sei eine solche unhaltbar und vor allem unvertretbar. Von Seiten der Finanzdienstleister müsste ein vernünftiges Risikomanagement geschaffen werden. Durch die Einführung einer strikteren Gehaltspolitik könnte das Vertrauen die Finanzdienstleistungsbranche wiederherstellt und mehr Kapital anlockt werden.
Obwohl Europa bereits die schärfsten Regelungen diesbezüglich hat, beabsichtigt die europäische Kommission mit dem Erlass der vierten Kapitalanforderungsrichtlinie weitere Maßnahmen zu ergreifen. Im Hinblick auf die Umsetzung der dritten Kapitalanforderungsrichtlinie werden gegen die Mitgliedsstaaten, welche die Regelungen noch nicht umgesetzt haben bald „Verstoßverfahren“ eingeleitet.
Unternehmen müssen indessen nach Auffassung der europäischen Kommission ihre Unternehmensführung und -überwachung (Corporate Governance) weiterhin verbessern. Zudem sollten sie ihren Sinn für Verantwortung unter Beweis stellen. Die Kommission ist gewillt das langfristige Denken im Bezug auf Corporate Governance zu stärken. Die laufende Anhörung richte sich daher auch an nicht börsennotierte Unternehmen und die Belange im Bezug auf Diversity in sämtlichen Unternehmen.
Nach Angaben von Michel Barnier wird es zudem Ende 2011 oder zu Beginn des Jahres 2012 ein Greenbook zum europäischen Company Law geben.
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