Die meisten Bundesbürger schützen ihre persönliche Habe und Gegenstände des täglichen Bedarfs mit der Hausratversicherung. Schließlich ist es bei einem Schaden z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch oftmals ein schwieriges Unterfangen, die beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände neu zu beschaffen. Es ist ja letztendlich auch eine Kostenfrage.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Vielfach herrscht die Meinung vor, dass nur die Dinge vom Schutz der Hausratversicherung umfasst sind, die sich tatsächlich auch in der Wohnung selber befinden. Dazu gehören auch noch die Kellerräume, der Balkon oder die Loggia (§6 VHB 2008). Wenn des Nachts vom Balkon im Erdgeschoss zwei Gartenstühle gestohlen werden, sind diese über die Hausratversicherung versichert. Genauso verhält es sich mit Gegenständen, die im Keller gelagert sind. Wird der Kellerraum aufgebrochen und ein Karton z. B. mit CDs gestohlen, fällt dieser ebenfalls in den Schutz der Hausratversicherung.
Vielfach ist nicht bekannt, dass auch Hausratgegenstände außerhalb der Wohnung selber Bestandteil der Hausratversicherung sind. Dazu gehört auch die Garage. Häufig wird die Garage nicht mehr zur Unterbringung eines Pkw genutzt, sondern zur Lagerung von Dingen, die so im Keller oder in der Wohnung nicht mehr ihren Platz finden. Ein Beispiel: Familie Willems hat ein Reihenhaus mit einem kleinen Garten und am Grundstück angrenzender Garage. Diese ist vom Garten über eine normale Tür begehbar. Das Auto steht schon lange auf dem Pkw-Stellplatz. Mittlerweile lagert hier Sandspielzeug für die Kinder sowie Gartenmöbel.
Durch einen Brand des Pkw in der Nachbargarage kommt es zu einer erheblichen Beschädigung der Spielsachen und der Möbel durch Rauch- und Hitzeeinwirkung. Nun greift der Schutz der Hausratversicherung, da die Garage auch nach den Bedingungen zur Hausratversicherung zur Wohnung gehört. Selbst wenn sich die Garage nicht auf dem Versicherungsgrundstück befindet, sondern in unmittelbarer Nähe des Versicherungsortes ist, besteht bei Schäden Schutz durch die Hausratversicherung.
Letztendlich muss erwähnt werden, dass durch die Hausratversicherung auch Gegenstände im Urlaub geschützt sind. Wenn durch einen Einbruch im Hotelzimmer oder im Bungalow z. B. die Videokamera oder Kleidungsstücke gestohlen werden, fällt dieses unter die sogenannte Außenversicherung. Hier gilt die gleiche Anwendung wie auch bei allen anderen Gefahren, die für den Versicherungsort, also die Wohnung, ihre Gültigkeit haben. Auch wenn es im Hotel zu einem Brand kommt, ist das Reisegepäck im Rahmen der Außenversicherung geschützt.
Rund drei Viertel aller deutschen Haushalte wissen um die Bedeutung der Hausratversicherung. Als Versicherungsnehmer muss man sich aber genau die Bedingungen anschauen, um festzustellen, welche zusätzliche Leistungen noch im Versicherungsschutz beinhaltet sind. Oftmals lohnt sich ein Blick über den Tellerrand. Gerade kleine Gesellschaften bieten umfangreiche Zusatzleistungen, die sich vom Standard der Allgemeinen Bedingungen positiv abheben.
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