Bei der Festsetzung des Regelbedarfs wird der Aufwand für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) berücksichtigt. Zudem werden weitere Bedürfnisse des Alltags, Beziehungen zur Umwelt und, in gewissem Umfang, auch die Teilhabe an Kultur in die Berechnung einbezogen.
Der Umfang dieser Regelbedarfe wird jährlich überprüft und fortgeschrieben. Der Berechnung dieser Sätze liegt ein Misch-Index zugrunde. Dieser orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die „laufende Wirtschaftsrechnung“ als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden.
Seit 2011 wurden die sogenannten Regelbedarfsstufen eingeführt und für die Stufe 1 der Betrag von 364 Euro festgelegt. Diese erste Stufe erfasst den Bedarf für alleinstehende Erwachsene. Ab 2012 steigt der Regelsatz in dieser Stufe auf 374 Euro pro Monat. Eine Erhöhung des Bedarfs wurde nicht nur für diese Stufe 1 beschlossen, sondern auf fast allen Regelbedarfsstufen ermittelt. Für Verheiratete wurde der Bedarfssatz um 9 Euro aufgestockt. 299 Euro statt zuvor 291 Euro erhalten Volljährige ohne eigenen Haushalt, Kleinkinder (bis 6 Jahre) erhalten 4 Euro mehr. Keine Veränderung gibt es für Kinder von 6-18 Jahren in den Stufen 4 und 5.
Die Höhe der Leistungen berechnen mit dem ALG-II-Rechner von versicherungsbote.de
Wer sich orientieren möchte, in welcher Höhe finanziellen Leistungen nach den neuen Regelsätzen bezogen werden können, kann diese ab dem 1.1.2012 mithilfe des ALG-II-Rechners von versicherungsbote.de ermitteln.
Sie können den Hartz-IV-Rechner auch in Ihre eigene Website einbinden. Der Versicherungsbote stellt diesen Service kostenlos zur Verfügung.
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