Die am nördlichen Starnberger See geplanten Windkraftanlagen sorgen für kontroverse Diskussionen bei den Anwohnern. In Berg sprechen sich jetzt die Einwohner mehrheitlich für einen Bürgerentscheid zu den geplanten Windkraftanlagen aus. Dies legt jedenfalls eine Telefonbefragung nahe, die in den letzten Tagen in durchgeführt wurde. Merkur-Online.de berichtete darüber am 11.2.2015 unter dem Titel „Rätsel um Telefonumfrage zur Windkraft“. Wer die Telefonumfrage in Auftrag gegeben hat, wird derzeit nicht bekannt gegeben. Die ABS Marktforschung, die die Umfrage durchgeführt hat, nennt ihren Auftraggeber auch weiterhin nicht, bestätigen aber, dass die hier genannten Ergebnisse so richtig sind. Ein Teil der Ergebnisse wird nun veröffentlicht und die sind sehr eindeutig: Auf die Frage: „Würden Sie sich einen Bürgerentscheid über den Bau der Windkraftanlagen wünschen?“ antworteten 64,0% der befragten Bürger über 18 Jahren mit Ja, nur 31,3% mit Nein, der Rest machte keine Angabe.
Die Einstellung der Bürger zum Bau der Windkraftanlagen in den Wadlhauser Gräben wird nicht veröffentlicht. „Soweit ich es verstanden habe, sollen die Ergebnisse einen möglichen Bürgerentscheid nicht vorwegnehmen und nicht beeinflussen“ sagt Dr. Bernhard Knies Rechtsanwalt in München. „Natürlich sind solche Umfragen nicht repräsentativ und können einen Bürgerentscheid nicht ersetzen. Ziel des Auftraggebers war es offenbar festzustellen, ob ein zweiter Versuch zu einem Bürgerbegehren erfolgreich sein würde, nachdem ein erster Versuch vor ca. einem Jahr nicht die notwendigen 600 Unterschriften zusammengebracht hat.“ Wie es nun weitergeht in Berg bleibt unklar. Nachdem aber klar ist, dass ein Bürgerbegehren wohl die notwendigen Unterschriften erhalten würde, ist davon auszugehen, dass es einen zweiten Anlauf seitens der Einwohner geben wird, sollte der Gemeinderat das Heft nicht selbst in die Hand nehmen und wie zuletzt in Inning, die Bürger über ein Ratsbegehren selbst befragen.
Knies & Albrecht Rechtsanwälte: Kompetenz im Urheberrecht und Medienrecht seit 1995. Die Kanzlei beschäftigt sich seit der Gründung 1995 intensiv mit den neuen und den traditionellen Medien. Der Gründungspartner Dr. Bernhard Knies war von 1993 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Münchner Max Planck Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht ab 1996 war er als nationaler Experte bei der Europäischen Kommission in Brüssel tätig.
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