Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht

Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M. ist nun ebenfalls Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat es Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. gestattet, den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen. Die Kanzlei Res Media mit den Schwerpunkten IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an den Standorten Mainz und Mannheim baut ihre Expertise mit allein vier Fachanwälten im Bereich IT-Recht damit weiter aus.

Bereits seit Jahren liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. auf der Betreuung von Mandaten im Bereich IT-Recht. Mandanten steht er in diesem Rechtsgebiet als kompetenter Berater und engagierter Vertreter in gerichtlichen Verfahren zur Seite. Zur Würdigung der besonderen theoretischen Kenntnisse und der gesammelten praktischen Erfahrung wurde ihm nunmehr durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe der Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ verliehen. Innerhalb der Kanzleien Res Media mit den Standorten Mainz und Mannheim ist Rechtsanwalt Kuhr damit der vierte von fünf Kollegen mit Fachanwaltstitel.

„Das weite Feld der rechtlichen Fragestellungen macht es erforderlich, dass An-wälte sich im Interesse ihrer Mandanten spezialisieren und ihr Know-how in bestimmten Bereichen bündeln. Wir legen daher größten Wert auf die strikte Spezialisierung der bei uns tätigen Rechtsanwälte auf die Bereiche IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.“, erklärt Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., die die Kanzlei Res Media 2007 gegründet hat, das Konzept und die Ausrichtung der Kanzlei und fügt hinzu: „Mit dieser außerordentlichen Redundanz ist die Kanzlei in der Lage, jederzeit kurze Reaktions- und Bearbeitungszeiten eines Spezialisten auch bei komplexen Sachverhalten zu garantieren. Vier Fachanwälte für IT-Recht bei fünf Anwälten: Damit sind wir wahrscheinlich einzigartig im Rhein-Main-Gebiet.“

Den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die über besondere Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet verfügen, einen Fachanwaltskurs mit Prüfungen absolviert haben, der Rechtsanwaltskammer die Bearbeitung einer ausreichend großen Zahl an Fällen nachgewiesen haben und sich fortlaufend weiterbilden.

Über RES MEDIA

Die im Jahr 2007 gegründete Kanzlei RES MEDIA mit Hauptsitz in Mainz steht für hoch spezialisierte Rechtsberatung in den Kernbereichen IT-Recht, Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Das Expertenteam besteht aus fünf spezialisierten Rechtsanwälten, davon vier Fachanwälten für Informationstechnologierecht (IT-Recht), an den Standorten Mainz und Mannheim.

ResMedia – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
Sabine Heukrodt-Bauer
Fischtorplatz 21
55116 Mainz
shb@res-media.net
06131-144560
http://www.res-media.net