Ganzheitliche professionelle Vorsorgeberatung

Rechtliche, organisatorische und medizinische Vorsorge

Viele Finanz- und Versicherungsvermittler befassen sich inzwischen mit der umfassenden Beratung von ganzen Familien über die einzelne Generation hinweg. Unabhängig davon, ob man dies als „Generationenberater“ oder ohne einen solchen Titel vornimmt, versuchen Vermittler immer häufiger auf Grund eines „ganzheitlichen Ansatzes“ Familien zu beraten. Ein solcher Ansatz sollte für den Kunden rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen umfassen. Auch wenn diese ganzheitliche Beratung für den Kunden sinnvoll sein kann, sollte der auf Grund der Brisanz des Themas „Notfallvorsorge“ aufpassen, von wem der Vermittler welche Leistungen bezieht. Aber auch für den Vermittler stellen sich bei dieser Art der Beratung Fragen, welcher Partner für ihn der beste aber auch „risikoloseste“ ist!

Rechtliche Vorsorge

Kann ein Vermittler „rechtliche Vorsorge“ leisten und darf er es überhaupt? Schon in rechtlicher Hinsicht können Fragen zum Vorhandensein von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Testament bis hin zu gesellschafts-rechtlichen oder haftungsrechtlichen Fragen bei Unternehmern auftauchen. Auch wenn gerade die Ausbildung zum Generationenberater inhaltlich viel Rechtswissen vermittelt, dürfen Versicherungsvermittler jedoch nie die Grenze von der zulässigen Auskunft bis zur unzulässigen Rechtsberatung überschreiten. Das ist nicht immer leicht abzugrenzen und auch Gerichte in Deutschland haben hier bisher teilweise sehr unterschiedlich entschieden. Rechtsdokumente müssen schließlich auch anerkannt werden, gerade von Behörden, Ärzten und Banken. Es stellen sich vor allem folgende Fragen:

– Wie erreicht man eine hohe Akzeptanz dieser Dokumente gerade bei Ärzten, die nicht einfach „mal eben“ abschalten wollen und dürfen und auch
bei Banken, die oft nur ihre hauseigenen Dokumente anerkennen?
– Wie kann der Vermittler hier viel Kompetenz anbieten und doch nicht unzulässig Rechtsberatung vornehmen?
– Und wie verhindert der Vermittler, dass er für seine Handlungen nicht gegenüber dem Mandanten haftet?

Organisatorische Vorsorge

Neben rechtlichen Fragen stellen sich den Kunden auch Fragen, wie man die Notfallvorsorge ganz praktisch organisiert. Es nützt nun einmal kein Notfalldokument, wenn es nicht gefunden wird. Auch die Informationsabläufe im Notfall bei Ausfall des Patienten müssen funktionieren!
Hier stellen sich viele Fragen:

– Wie kommen Rechtsdokumente ohne Zutun des verunfallten Patienten schnell und rund um die Uhr – und das weltweit – in das richtige
Krankenhaus?
– Wie werden diese Dokumente von wem über Jahre aktuell gehalten?
– Woher weiß überhaupt der behandelnde Arzt, wen aus der Familie er anrufen soll, d.h. wer von der Familie darf überhaupt entscheiden?
– Wie funktioniert die Informationskette „Arzt informiert Familie“ im Ausland und wer spricht dann z.B. mit dem griechischen Arzt?

Medizinische Vorsorge

Notfallleistungen sollten doch aber nicht nur rechtliche Dokumente beinhalten und Telefonnummern abrufen können. Gehören für eine ganzheitliche Notfallorganisation nicht auch gerade medizinische Informationen dazu? Was nützt ein Dokument, wenn der Arzt nicht weiß, dass es ein Bluter ist, der gerade einen Schlaganfall hatte und dem Patienten in Unkenntnis dessen eben – wie häufig in der Praxis – standardmäßig blutverdünnende Mittel spritzt und es zu Komplikationen bis hin zum Tod des Patienten kommt? Hier stellen sich u.a. folgende Fragen:

– Welche medizinischen Besonderheiten wie Allergien und Unverträglichkeiten oder Krankheiten hat der Patient?
– Wie ist der Impfstatus?
– Welche Medikamente muss der Patient regelmäßig nehmen und welche darf er nicht nehmen?
– Wer ist eigentlich der Hausarzt?

Wenn medizinische Informationen nicht in eine Notfallorganisation einbezogen werden, ist dann diese Notfallorganisation überhaupt lebensrettend und „ganzheitlich“? Zusammen mit den sicherlich auch wichtigen rechtlichen Fragen muss geklärt werden, was bei einer Behandlung medizinisch zu beachten ist und wer wen wann wie informiert! Eine ganzheitliche Notfallorganisation ohne medizinische Daten und klare Abläufe macht wenig Sinn.

Testfragen zu den verschiedenen Anbietern

Es gibt inzwischen viele Anbieter, die hier ihre „Notfallleistungen“ anpreisen und um Vermittler als Kooperationspartner werben. Aber bei diesen Anbietern, ihren Leistungen und einem „Risiko“ für Vermittler gibt es gewaltige Unterschiede, die nicht immer klar offen liegen!

Kunden sollten sich vergewissern,

– ob sie wirklich Dokumente mit dem Briefkopf eines Anwalts (oder Notars) erhalten, was die Anerkennung durch Dritte (Behörden, Ärzte und
Banken etc.) enorm erhöht

– welcher Rechtsanwalt die Dokumente wirklich erstellt hat und dass dieser nur dann gegenüber dem Kunden vertraglich zur Haftung verpflichtet ist
und Gewährleistung geben muss, wenn zwischen dem Kunden und dem Anwalt ein eigener Vertrag geschlossen wurde oder der Anwalt dem
Kunden schriftlich versichert, dass er ganz konkret gegenüber diesem Kunden für Fehler einsteht, denn ohne Vertrag oder individuelle
Zusicherung entsteht keine Gewährleistungs- und keine Haftungspflicht des Anwalts – ein Stempel des Anwalts auf Dokumenten ist rechtlich in
jeder Hinsicht völlig bedeutungslos

– welche Hilfen der erstellende Anwalt dem Kunden im Fall des Nichtanerkennens durch Ärzte oder Banken etc. gibt

– ob die anbietende Gesellschaft eine echte „internationale“ Hotline besitzt, die mehrsprachig besetzt ist oder ob die Gesellschaft nur eine eigene
Bürotelefonnummer als „internationale Hotline“ anbietet, was an Irreführung grenzen würde, wenn dann nicht auch vielsprachig und rund um die
Uhr reagiert werden könnte

– ob der jeweilige Notfallservice gerade auch die medizinisch wichtigen Daten vorhält wie Blutgruppe, Unverträglichkeiten, notwendige
Medikamente und Alternativpräparate, behandelnde Ärzte etc.

Aber auch Vermittler sollten prüfen,

– ob ihr die mit ihm kooperierende Gesellschaft ihn schriftlich von einer Haftung freistellt oder ob sie ihn nur von einer Haftung für Verschulden der
Gesellschaft freistellt, denn für diese hätte der Vermittler sowieso nie gehaftet

– wen der Kunde wohl angehen wird, wenn die Dokumente nicht anerkannt werden oder sie Fehler enthalten, d.h. kann der Kunde wirklich gegen
einen Anwalt vorgehen, wenn er gar keinen Vertrag mit diesem hat? Oder kann der Kunde die Gesellschaft angehen, die doch selber weder die
Daten aufgenommen noch die Texte erstellt haben will? Wer bleibt für den Kunde übrig, wenn Anwalt und Gesellschaft nicht haften?

Professionelle Vorsorge

Ein Anbieter professioneller Vorsorge sollte auf alle oben gestellten Fragen eine rechtssichere praktikable Lösung bieten.
Die meisten Anbieter im Markt verwalten nur die Dokumente der Kunden. Wer hält wirklich medizinische Daten für den Notfall vor? Wer hat auch eine echte (!) internationale Hotline oder ein System, was auch im Ausland und vielsprachig funktioniert?

Die reine Verwaltung von Dokumenten kann jeder Kunde auch selber leisten. Manche Gesellschaften bieten z.B. für einen Single zwei Dokumente für bis zu 250,- EUR an und eine einfache Verwahrung, wobei diese Dokumente häufig noch nicht einmal als anwaltliche Dokumente erkennbar sind.

Die GFVV mbH bietet bewusst und in Abgrenzung zu vielen Wettbewerbern gerade selber keine kostenpflichtigen Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen an, sondern diese sind in der Monatsgebühr von knapp 5,- EUR kostenfrei in einem professionellen NotHilfe-System enthalten. Dazu gehört 1. ein NotHilfePass, über den weltweit online Vorsorgedokumente und überlebenswichtige medizinische Daten rund um die Uhr abgerufen werden können. Dazu gehört 2. ein NotHilfeOrdner, in dem weitere wichtige Notfallinformationen abgelegt sind wie eine Liste der im Notfall zu informierenden Personen, Vorsorgedokumente, medizinische Daten, eine Passwortliste und zahlreiche Checklisten zur Vorbereitung auf den Notfall. Und schließlich können über einen im NotHilfeSystem enthaltenen Dokumentengenerator viele Vorsorgedokumente selbst erstellt werden. Hierzu gehören Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, aber auch eine Tierverfügung, eine Unternehmervollmacht und – aber das dann doch kostenpflichtig – sogar eine digitale Testamentserstellung.

Mehr unter www.nothilfepass.de

Eberhard Lenkardt
Notfallexperte und Geschäftsführer der GFVV mbH

Die Experten für Notfallvorsorge

Kontakt
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