Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Reifen färben auf Garagenboden ab: Schadenersatz?

Ein Reifenhersteller muss seine Kunden nicht davor warnen, dass seine Neureifen unter Umständen auf teurem Granitboden abfärben können. Denn ein solcher Boden ist in Garagen ungewöhnlich. Sind die Reifen ansonsten nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Hannover.
AG Hannover, Az. 520 C 1372/15

Hintergrundinformation:
Hersteller von Produkten gleich welcher Art haben gegenüber Verbrauchern bestimmte Hinweispflichten. Sind Gefahren oder Risiken mit der Benutzung verbunden, die sich nicht vermeiden lassen, müssen sie davor warnen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine falsche Benutzung des Produkts entstehen können. Insbesondere, wenn die jeweilige Gefahr nicht zum Allgemeinwissen des entsprechenden Kundenkreises gehört. Allerdings müssen Hersteller nur auf naheliegende Risiken hinweisen und nicht auf solche, die sehr unwahrscheinlich sind. Der Fall: Ein Autofahrer hatte für seinen Pkw neue Reifen gekauft. Auf deren Lauffläche befand sich blaue Markierungsfarbe. Derartige farbige Streifen bringen Hersteller oft im Produktionsprozess auf. Nach einigen Tagen stellte der Käufer fest, dass sich auf dem Fußboden seiner Garage blaue Streifen befanden. Offenbar hatten die neuen Reifen abgefärbt. Die Garage war mit einem teuren Granitboden ausgelegt. Der Mann verklagte den Reifenhersteller auf Schadenersatz, da dieser nicht auf das Abfärbrisiko hingewiesen habe. Eine Fachfirma veranschlagte 2.200 Euro für das Beseitigen der Farbe. Das Urteil: Das Amtsgericht Hannover wies die Klage ab. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice hatte das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt. Demnach sei das Abfärben nicht auf die Markierungsfarbe, sondern auf eine chemische Reaktion des in den Reifen enthaltenen Alterungsschutzmittels mit dem Garagenboden zurückzuführen. Das Alterungsschutzmittel sei jedoch ein notwendiger Bestandteil aller Reifen. Die Reifen des Klägers seien nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt und einwandfrei. Das Gericht erklärte, dass zwar auch ohne Konstruktionsfehler ein Anspruch bestehen könne, wenn ein Hersteller seinen Hinweispflichten nicht nachkomme. Dieser müsse vor Gefahren warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch seiner Produkte oder naheliegendem Fehlgebrauch entstehen könnten. Granitboden sei in Garagen aber äußerst selten zu finden, da der Stein empfindlich und offenporig sei. Der Reifenhersteller habe daher nicht damit rechnen müssen, dass Kunden ihr Auto auf einem solchen Boden abstellten. Der Kläger hätte sich außerdem selbst darüber informieren müssen, was sein exklusiver Boden aushalte.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10. März 2017, Az. 520 C 1372/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de