Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
26. Januar 2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unlängst die von Reiseanbietern verlangten Anzahlungs- und Stornogebühren gedeckelt. Sabrina Kirchner, Anwältin der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) weist darauf hin, dass auch für online gebuchte Reisen maximal 20 Prozent der Kosten als Anzahlung zulässig sind.
In den vergangenen Jahren stiegen die geforderten Anzahlungen für Pauschalreisen unterschiedlicher Anbieter erheblich an. Auch der Zeitpunkt, wann der Gesamtpreis der Reise fällig wurde, wurde von einigen Veranstaltern bis zu 45 Tage vor Reiseantritt nach vorne verlegt. „Viele Veranstalter nutzten die Kunden sozusagen im Vorfeld als Darlehensgeber“, sagt Rechtsanwältin Kirchner, die sich auf das Reiserecht spezialisiert hat.
In gleich drei Verfahren hat der BGH (Urt. v. 10.12.2014, Az. X ZR 85/12; X ZR 13/14; X ZR 147/13) festgestellt, dass Anzahlungen in Höhe von 25 oder mehr Prozent des Reisepreises zu hoch sind. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien diesbezüglich unwirksam. Rechtsanwältin Sabrina Kirchner: „Feste und verbindliche Angaben im Reiserecht sucht man leider vergebens. Der Kunde trägt das Risiko und je höher die zu leistende Anzahlung ist, desto größer ist das Verlustrisiko bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.“ Tatsächlich soll es bis dato noch keinen einzigen Fall geben, in dem ein Kunde bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters auch nur eine Quote seiner Anzahlung zurückbekommen hätte.
„Etliche Veranstalter“, so Sabrina Kirchner, „müssen nun wohl ihre bisherigen AGB überarbeiten. Denn auch die Stornopauschalen bei Stornierung der Reise, die bis zum 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen muss, wurde durch den BGH mit der 20-prozentigen Anzahlung gedeckelt.“ Bislang lagen die Stornogebühren teils zwischen 25 und 40 Prozent des Gesamtpreises.
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