Wie finde ich den richtigen Haushersteller?

10 Tipps zur Wahl des Baupartners

Harsefeld / Bad Fallingbostel, 4. Juni 2019

76 Prozent der Menschen in Deutschland, die zur Miete wohnen, wünschen sich ein Eigenheim. Das hat die Wohntraumstudie 2018 der Interhyp ergeben. Unter den vielen Tausend lokal, regional und bundesweit tätigen Bauunternehmen aber genau den Partner zu finden, der den Traum vom eigenen Zuhause auch zuverlässig verwirklicht, ist nicht einfach. Wolfgang Werner, Mitglied des Vorstands von Viebrockhaus, gibt angehenden Bauherren 10 Tipps, die sie bei der Wahl des Hausherstellers – und der meist größten Investition ihres Lebens – beachten sollten.

1. Den Haushersteller genau anschauen
Wie lange ist der Anbieter am Markt tätig? Wie viele Häuser hat er schon gebaut? Gibt es Referenzkunden, bei denen Interessenten sich informieren können? Hat das Unternehmen Musterhäuser, die einen Eindruck von der Bauqualität und dem Ausstattungsniveau vermitteln?

2. Bauweise: Die Wertbeständigkeit im Blick
Ein Fertighaus in Holzständerbauweise oder ein traditionelles, Stein auf Stein errichtetes Massivhaus bauen? Über 80 Prozent der Bauherren entscheiden sich dafür, ein Massivhaus zu bauen. Der Hauptgrund für dieses eindeutige Votum? Eine Wertbeständigkeit, die auf Langlebigkeit, guter Wärmespeicherung des Mauerwerks, angenehmem Raumklima, hervorragenden Schallschutz- und Brandschutzeigenschaften u.v.m. beruht. Als Hauptgrund für ein Fertighaus wird meist die kurze Bauzeit angeführt. Inzwischen gibt es aber auch Massivhaushersteller, die in drei Monaten Bauzeit ein Massivhaus (Einfamilienhaus) bauen – einzugsfertig und in bester Qualität.

3. Zukunftsfähige Energiekonzepte – am besten KfW-Effizienzhäuser 40 Plus
Energiekosten steigen immer weiter. Besonders energieeffizient zu bauen hat deshalb Priorität. Nur mit KfW-Effizienzhäusern 40 und vor allem KfW-Effizienzhäusern 40 Plus – also dem höchsten Förderstandard – sind Bauherren heute zukunftssicher und weitgehend unabhängig von Energieversorgern.

4. Energieausweis und Energieverbrauchsprognose einfordern
Mit einem individuellen, standortbezogenen Energieausweis nach der aktuellen EnEV (Energieeinsparverordnung) und einer von unabhängigen Experten erstellten Energieverbrauchsprognose wissen Bauherren, welche Endenergiekosten sie bei normalem Verbrauchsverhalten zu erwarten haben. Auf beide Dokumente sollten Kunden bestehen.

5. Leistungsumfang und verbindlicher Festpreis
Wer sich für den Bau seines Traumhauses entscheidet, sollte die im Vertrag des Hausherstellers enthaltenen Leistungen genau vergleichen. Im verbindlichen Festpreis müssen alle heute erforderlichen Hauptleistungen und Nebenkosten für den Hausbau enthalten sein. Denn nur so können böse Überraschungen und teure Nachfinanzierungen vermieden werden.

6. Genaue Budgetplanung
Nur ein Haushersteller, der volle Transparenz bietet und alle entstehenden Kosten – Grundstückskosten, Hausbaukosten, Baunebenkosten, Bauantragskosten, Baurechtsprüfung, Bodengutachten, Blower-Door-Test für die Luftdichtigkeit usw. – auf den Tisch legt, lässt Kunden realistisch planen.

7. Zahlungsplan nur nach Baufortschritt
Bauherren sollten darauf achten, dass immer nur nach Baufortschritt gezahlt wird. Das Prinzip: Immer wenn ein Teilbereich fertiggestellt ist, wird der vorher vereinbarte Teil der Gesamtsumme fällig. So zahlen Kunden ausschließlich für Leistungen des Hausherstellers, die sie bereits erhalten haben.

8. Kurze Bauzeit
Die genaue Bauzeit wird in einem seriösen Hausbauvertrag festgeschrieben, der genaue Termin für die Hausübergabe spätestens beim Richtfest schriftlich fixiert. Durch ein gutes Baumanagement sind kurze Bauzeiten von drei Monaten nicht nur für ein Fertighaus, sondern auch für ein Stein auf Stein gebautes Massivhaus in bester handwerklicher Qualität möglich. Durch eine kurze Bauzeit reduziert sich die Doppelbelastung durch zu zahlende Miete für die bisherige Wohnung und die Finanzierungsphase für das neue Haus.

9. Sicherheiten während und nach dem Hausbau
Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Baufertigstellungsversicherung, Gewährleistungsbürgschaft, Markenqualität bei der Bemusterung, geprüfte Materialien nach DIN-Vorgabe, (digitale) Qualitätskontrollen in der Bauphase: Auch diese Dinge sollten im Vertrag und Festpreis des Hausherstellers enthalten sein.

10. Zehn Jahre Garantie
Schließlich ist die Garantiezeit für das „Gesamtprodukt Haus“ ein wichtiger Vertragsbestandteil und ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Anbieters. Ein Haushersteller, der von der Qualität der eingesetzten Technik, der verwendeten Materialien, der Ausstattung und seiner Bauausführung überzeugt ist, gibt zehn Jahre Garantie auf die Mängelfreiheit statt früher nur fünf Jahre.

Weitere Informationen bei Viebrockhaus unter Tel.: 0800 8991000, https://www.viebrockhaus.de oder info@viebrockhaus.de

In einem Viebrockhaus verbinden sich solides Handwerk und modernste Technik zu einem wohnlichen und zukunftsfähigen Zuhause. 1954 – vor über 60 Jahren – von Maurermeister Gustav Viebrock in Harsefeld gegründet, ist aus dem Unternehmen unter der Führung von Andreas Viebrock seit 1984 einer der größten Massivhaushersteller Deutschlands geworden. Seit September 2018 leiten seine Söhne Dirk und Lars Viebrock das Unternehmen. Über 31.000 Einheiten im Ein- und Mehrfamilienhausbereich hat das Traditionsunternehmen bereits verwirklicht. Viebrockhaus baut seit 2018 im Standard KfW-Effizienzhäuser 40 Plus (Complete-Serie: KfW 40).

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Bildquelle: Viebrockhaus