Valvero Sachwerte GmbH: Goldanlage mit „Doppelairbag“ – oder Luftnummer?

Angebot der Valvero Sachwerte GmbH aus Berlin: Goldanlage mit Festzins – Sachdarlehen mit Versicherungsschutz

Valvero Sachwerte GmbH: Goldanlage mit "Doppelairbag" - oder Luftnummer?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Christian-H. Röhlke berichten über ein merkwürdiges Angebot der in Berlin ansässigen Valvero Sachwerte GmbH. Eine Goldanlage mit 4,5 Prozent Zins soll es sein, bestehend aus einem Sachdarlehen mit Versicherungsschutz. Auf einem Vertriebsflyer des Produktes wird mit einer abgesicherten und versicherten physischen Goldanlage geworben, die insbesondere den „Doppelairbag“ einer Vertrauensschadensversicherung gegen Betrug und Veruntreuung aufweise.

Gold als Sachdarlehen mit Sicherheit durch Vesicherungsschutz, guter Verzinsung, Pfandrecht für Eigentümer

Die Anleger sollen dazu bewegt werden, ihr Gold bei der Valvero Sachwerte GmbH einzulagern bzw. abzuliefern, damit diese das Gold als Sachdarlehen entgegennimmt und einen schwunghaften Zwischenhandel betreibt, der sie dazu in die Lage versetzt, dem Anleger eine 4,5 prozentige Verzinsung pro Jahr zusagen zu können. Das Angebot erinnert frappierend an das ähnliche Modell der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

„Das Angebot ist nach dem Werbeflyer ein Sachdarlehen gem. § 607 BGB, bei welchem der Anleger Eigentümer des Goldes bleiben soll und gleichzeitig ein Pfandrecht erhalten soll. Dies stelle eine besondere Sicherung im Rahmen einer möglichen Insolvenz der Valvero GmbH dar, da dem Anleger daraus ein Absonderungsanspruch entstehen solle. Die Konstruktion ist mit dem BGB nach unserer Ansicht gerade nicht zu vereinbaren. Man kann kein Pfandrecht an seinen eigenen Sachen bestellen, sondern nur an fremden Sachen. Bei der Gewährung eines Sachdarlehens geht die Sache auch automatisch in das Eigentum des Darlehensnehmers über. Sofern also gemeint sein sollte, dass der Anleger sein Gold-Eigentum an die Valvero GmbH überträgt und dafür ein Pfandrecht erlangen würde, wäre dieses wohl dann nutzlos, wenn die Valvero, wie in dem Flyer versprochen, das Gold durch Zwischenhandel an Industrie und weiterverarbeitendes Gewerbe veräußert. Dann geht das Eigentum ebenso unter wie das Pfandrecht. Dieselben Plausibilitätsbedenken bestanden schon bei dem Angebot der BWF“, berichtet der Berliner Jurist.

Valvero Sachwerte GmbH: Plausibilitätsbedenken – Urteil Landgericht

Umso erstaunlicher, meint Rechtsanwalt Rölhke, dass das Angebot der Valvero Sachwerte GmbH jetzt ausgerechnet von einem Markt Mittler beworben wird, dem genau diese Plausibilitätsbedenken bei der Einräumung eines Sachdarlehens vom Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom 30.12.2015 bestätigt wurden. In dem Verfahren ging es um die BWF-Verträge, vertrieben von demselben Protagonisten, der gegenüber dem Anleger zu Schadenersatz verurteilt wurde. Begründung: fehlende Plausibilität des Modells.

Zusammenhänge Valvero Sachwerte GmbH – NMH Noble Metal House GmbH – NMH Lindau GmbH

Der Rechtsanwalt weist darauf hin, dass die Valvero Sachwerte GmbH durch Umfirmierung und Sitzverlegung aus der NMH Lindau GmbH hervorgegangen ist, die für das Geschäftsjahr 2014 nur eine Bilanzsumme von 233.109,87 Euro aufwies, bei Verbindlichkeiten von 204.000,00 Euro. Wie dieses kleine Unternehmen in der Lage sein will, die zugesicherten Renditen von 4,5 Prozent pro Jahr zu erzielen, erscheint unklar. Ebenso unklar ist auch die Beziehung der Valvero GmbH zur zwischenzeitlich insolventen NMH Noble Metal House GmbH, bei denen Anleger Medienberichten zufolge ihr verkauftes Gold nicht wieder gesehen haben.

Nach Röhlkes Meinung ist das Angebot der Valvero GmbH nur mit äußerster Vorsicht zu behandeln.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de