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Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses [...]

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mitte zur arbeitsrechtlichen Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)

Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses [...]

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur arbeitsrechtlichen Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)

Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter [...]