Stalking: Wenn Beziehungswunsch zum Terror wird

Wie können Opfer sich wehren?

Stalking: Wenn Beziehungswunsch zum Terror wird

80 Prozent der Stalking-Opfer sind weiblich.

Rund zweieinhalb Jahre dauert der Nervenkrieg im Durchschnitt, schätzungsweise 600.000 bis 800.000 Menschen sind in Deutschland pro Jahr davon betroffen: Stalking ist ein Phänomen, mit dem Leidtragende meist alleine bleiben. Wenn Bewunderung oder gar der verwehrte Wunsch nach einer Beziehung zur Obsession werden, treiben die Täter ihre Opfer zur Verzweiflung. Hilfe finden die Bedrängten jedoch meist nicht: Da sie sich oft schwer tun, ihren Stalkern einen konkreten Tatbestand nachzuweisen, kann auch die Polizei in aller Regel nicht viel für sie tun. „Dabei ist Stalking in seinen sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen nicht zu unterschätzen“, betont Frances Lentz, Geschäftsführerin der bundesweit operierenden Detektei Lentz. Aber die Ermittlungsexpertin kennt praktische Tipps, mit denen Opfer sich wirkungsvoll zur Wehr setzen können.

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste allein 2012 rund 24.600 angezeigte Stalking-Fälle. Fachleute schätzen aber, dass rund zwölf Prozent der Bevölkerung bereits einmal von Stalking betroffen waren oder es noch sind. Sie werden von einem anderen Menschen über längere Zeit hartnäckig verfolgt, beobachtet, ausspioniert, belästigt und terrorisiert – und leiden dabei Höllenqualen. „Ein Stalker kann sein Opfer viele Monate bis hin zu mehreren Jahren verfolgen und es dabei in Depressionen und die soziale Isolation treiben“, weiß Chefermittlerin Frances Lentz, die in den letzten 15 Jahren immer wieder mit solchen Fällen zu tun hatte. Häufig melden sich hilfesuchende Frauen bei ihr, die massive Angst um ihre Sicherheit haben – 80 Prozent der Stalking-Opfer sind weiblich. „Viele haben schon einen Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel hinter sich, ohne ihren Peiniger wirklich losgeworden zu sein.“ Durchschnittlich 28 Monate hält ein Stalker sein Opfer in Atem.

Was ist Stalking?
Der Begriff Stalking stammt aus dem Wortschatz der englischen Jägersprache. Er bezeichnet das sich Anpirschen und Heranschleichen an Wild. Im übertragenen Sinn ist von Stalking die Rede, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen fortwährend verfolgt. „Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Der will nun Aufmerksamkeit erregen oder das Ziel seiner Nachstellungen hartnäckig zu einer Beziehung drängen“, weiß die Ermittlungsexpertin der Detektei Lentz. Je mehr das Opfer auf Distanz geht, desto hartnäckiger wird sein Verfolger: Das Verhalten kann sogar in puren Hass und Psychoterror umschlagen. Die Täter stammen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen. In etwa der Hälfte der Fälle ist der Stalker ein Ex-Partner; in Frage kommen aber auch Arbeitskollegen oder flüchtige Bekannte. Fälle, in denen Prominente Opfer solcher Nachstellungen werden, werden zwar eher publik, sind aber vergleichsweise selten.

Handlungsmöglichkeiten und -grenzen für Opfer
Ziel eines Stalkers ist es, Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht deshalb auch immer die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe. Daher rät die Ermittlungsexpertin Frances Lentz betroffenen Frauen: „Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen. Und informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind. Bei einer akuten Bedrohung, z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt oder einen Angriff ankündigt, alarmieren Sie die Polizei!“ Diese kann eine Gefährdungsanalyse, eine Gefährderansprache, eine Identitätsfeststellung, aber auch eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchführen. Je nach Ergebnis sind ein Platzverweis sowie ein Aufenthaltsverbot für den Stalker möglich. Zur Einleitung solcher Maßnahmen bedarf es aber oft nachdrücklicher Aufforderungen durch die Opfer: Viele berichten nach einer Aussage bei der Polizei, dass diese ihren Schilderungen nicht geglaubt bzw. den Leidensdruck unterschätzt hätte. „Die Aufgabe der Beamten ist die Verfolgung von Straftätern. Deshalb ist ein Stalking-Opfer für den Polizeibeamten erst einmal nicht mehr als ein Zeuge, dessen Glaubwürdigkeit durch intensive Befragung sichergestellt werden muss“, erklärt Frances Lentz. „Psychologisch betrachtet prallen hier zwei Welten aufeinander – einmal der Polizist, der seinen Job macht, und auf der anderen Seite das Opfer, welches auf Hilfe und Schutz hofft.“ Oft haben Betroffene auch falsche Vorstellungen von den gesetzlichen Möglichkeiten: Ein Stalker kann nicht einfach festgenommen – und sein Opfer nicht rund um die Uhr von Polizeibeamten als Leibwächter geschützt werden.

Wirksame Beweise beenden Terror am schnellsten
Zwar wurden 2007 die gesetzlichen Gegebenheiten verschärft: Der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ fand Eingang ins Strafgesetzbuch sowie in die Strafprozessordnung. Seither kann der Täter unter bestimmten Voraussetzungen in Untersuchungshaft genommen werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen braucht die Polizei allerdings Beweise. Diese wiederum können viele Stalking-Opfer nicht selbst erbringen – und sollten es besser auch gar nicht erst versuchen, rät Frances Lentz nachdrücklich: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, kann es zur Eskalation kommen – oder es gelingt schlicht nicht mehr, ihn zu überführen.“ Wer einen professionellen, ZAD-geprüften Detektiv mit entsprechender Erfahrung einschaltet, ist dagegen auf der sicheren Seite: „Der Einsatz von speziell hierauf geschulten Detektiven führt nach unserer Erfahrung innerhalb von ein bis zwei Wochen zum Erfolg“, weiß Frances Lentz. Falls der Stalker nicht bekannt ist, finden die Ermittler seine Identität schnell heraus und dokumentieren, was er tut. Die Arbeit der Detektive stellt damit das Stalking als solches unter Beweis – und schafft so die Voraussetzungen für das aktive Einschreiten der Polizei sowie die wirksame juristische Verfolgung des Täters. Dann, so Frances Lentz aus Erfahrung, hat der Spuk in der Regel ein Ende: „Bis dahin ist für die Opfer am wichtigsten, dass sie mit ihrem Problem nicht alleine bleiben, sondern professionelle Hilfe finden.“

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Die Detektei Lentz® ist seit 1995 ein auf die professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) spezialisiertes Unternehmen der Lentz® Gruppe mit Sitz in Hanau. Als eine von wenigen Detekteien in Deutschland erfüllt die Detektei Lentz® nachweislich die hohen Qualitätsstandards der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 und wird seit rund zehn Jahren regelmäßig nach TÜV-CERT® zertifiziert. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit 18 Niederlassungen in ganz Deutschland verfügt die Detektei Lentz® bundesweit über qualifizierte Teams von fachlich ausgebildeten, ZAD-geprüften Detektiven sowie über langjährige Expertise im Bereich Ermittlungen und Beweisbeschaffung im Zivil- und Strafrecht. Weitere Informationen unter www.lentz-detektei.de .

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