Krankgeschriebene Arbeitnehmer: Was darf man tun, ohne Kündigung zu riskieren?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Krankgeschriebene Arbeitnehmer: Was darf man tun, ohne Kündigung zu riskieren?

Arbeitsrecht

Was bedeutet eigentlich Krankschreibung?

Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, wird umgangssprachlich in der Regel davon gesprochen, dass er sich krankschreiben lässt. Tatsächlich stellt der Arzt aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit nicht erbringen kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er sich nicht mehr aus dem Bett bewegen dürfte.

Heilungsverlauf darf nicht beeinträchtigt werden

Die entscheidende Regel in diesem Zusammenhang besagt, dass der Arbeitnehmer nichts tun darf, das den Heilungsverlauf beeinträchtigen bzw. verzögen könnte. Damit kommt es also jeweils auf die entsprechende Krankheit bzw. Beeinträchtigung und die geplante Aktivität an.

Besuch von Abend-Uni bei Hüftproblemen zulässig

Einen anschaulichen Fall in diesem Zusammenhang hatte vor kurzem das Arbeitsgericht Berlin zu entscheiden (Az.: 28 Ca 1714/16). Es ging dabei um eine Arbeitnehmerin, die mit Billigung ihres Arbeitgebers ein BWL-Fernstudium absolvierte und dafür mehrmals in der Woche abends Vorlesungen besuchte. Während einer etwa sechswöchigen Krankheitsphase wegen Hüftproblemen ging sie trotzdem weiter zu den Vorlesungen, wofür sie der Arbeitgeber kündigte. Im Kündigungsschutzprozess bekam sie Recht, das Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für unwirksam. Sie durfte demnach die Vorlesungen besuchen, obwohl sie krankgeschrieben war.

Hinweis für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten diese Gerichtsentscheidung nicht missverstehen. Sie bedeutet nicht, dass man sich ab jetzt uneingeschränkt fortbilden darf, während man krankgeschrieben ist. Mit ihren Vorlesungsbesuchen verstieß die Arbeitnehmerin nur deshalb nicht gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, weil sie dadurch den Heilungsprozess nicht beeinträchtigte. Die Hüfterkrankung hinderte sie zwar an ihrer Arbeit, nicht aber daran, sich ins nahe Unigebäude zu setzen und die Vorlesung anzuhören. Wäre sie wegen einer Grippe krankgeschrieben, hätte das Arbeitsgericht diesen Fall wohl anders entschieden.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck in der Kanzlei oder auf unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

15.06.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de