„Gefällt mir“-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig

Nach dem Landgericht Berlin hat nun auch das nächsthöhere Kammergericht Berlin entschieden, dass sich Onlinehändler bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins auf ihren Webseiten nicht automatisch wettbewerbswidrig verhalten. Das Kammergericht hat sich damit der Rechtsauffassung des Händlerbund e.V. angeschlossen.
"Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig

Leipzig – Ausgelöst durch den Streitfall eines Händlerbund-Mitgliedes, dem durch die Einbindung des „Gefällt mir“-Button auf seiner Webseite unlauterer Wettbewerb durch die Konkurrenz vorgeworfen wurde, bestätigt nun auch der Beschluss (Az: 5 W 88/11) des Kammergerichts Berlin die Auffassung des Händlerbund e.V. Händler, die das Social-Media-Plug-In auf ihrer Webseite ohne zusätzlichen Hinweis auf die Nutzerdatenübermittlung verwenden, verstoßen zwar gegebenenfalls gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, handeln aber nicht wettbewerbswidrig.

Nach Beschluss des Kammergerichts erfolgt durch die Einbindung des Plug-In keine unlautere Beeinflussung des Marktverhaltens, d.h. insbesondere des Angebotes und der Nachfrage von Waren und dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen.

Facebook-Mitglieder erhalten zwar nach Auswertung der übermittelten Daten – wie gewünscht – individuell auf sie zugeschnittene Werbung. Diese Werbung sucht jedoch allein Facebook und nicht der Händler aus. Allein durch den Vorgang der Erhebung und Weiterleitung von Nutzerdaten an Facebook werde der Händler noch nicht im wettbewerbsrechtlichen Sinne unmittelbar am Markt tätig.

„An den datenschutzrechtlichen Aufklärungspflichten der Onlinehändler ändert diese Entscheidung nichts“ , betont Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e. V. „Ganz im Gegenteil: Um weiteren meist unberechtigten Abmahnungen vorzubeugen ist es für Onlinehändler unerlässlich, bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins ihre Nutzer mittels Datenschutzerklärung über die Erhebung von Kundendaten durch Facebook zu informieren.“
Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit über 7000 geprüften Online-Shops der größte Online-Handelsverband Deutschlands und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 kann der Verband heute mehr als 4500 im e-Commerce engagierte Unternehmer zu seinen Mitgliedern zählen. Neben der Förderung des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Mitgliedschaftspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Online-Shop, Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Volljuristen.

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