Elterngeld als Unternehmer?

Was Ihnen wirklich zusteht

Wenn Unternehmer für ihr neugeborenes Kind da sein möchten, dann gestaltet sich das schwierig genug. Wer vertritt den Geschäftsführer in seiner Elternzeit? Wie kann die Übergabe gestaltet werden? Wie lange ist ein Wegbleiben überhaupt für das jeweilige Unternehmen tragbar? Da benötigt keiner noch zusätzliche Auseinandersetzungen ums Elterngeld.

Einen Anspruch auf Elterngeld steht normalerweise allen zu, die innerhalb der ersten 14 Monate die Betreuung ihres Kindes übernehmen. Eltern können dabei die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Der ausgezahlte Betrag ist eine einkommensabhängige Leistung, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen bzw. den Einkommensverlust auffangen soll. Maximal kann ein monatliches Basiselterngeld in Höhe von 1.800 Euro bezogen werden. Damit eine Teilzeitarbeit neben dem Bezug von Elterngeld attraktiver wird, wurde das Elterngeld Plus eingeführt.
Aktueller Gerichtsentscheid
Doch wie sieht das aus, wenn ein Unternehmer Elterngeld fordert? Normalerweise legt die Elterngeldstelle zur Bemessung des Betrags alle anteiligen Einkünfte nach den bisher ergangenen Steuerbescheiden zugrunde. Damit geht die Bewilligungsstelle bislang davon aus, dass die Einkünfte weiterhin bezogen werden. Ein aktueller Fall zeigt, welche Möglichkeiten Beteiligte einer Personengesellschaft, wie bei einer GbR oder bei einer GmbH & Co. KG, hierbei haben. Wenn ein Mitgesellschafter vertraglich vereinbart, dass er während seiner Elternzeit nicht berufstätig ist und ihm daher kein Gewinnanteil zusteht, ist die Elterngeldstelle verpflichtet das Elterngeld vollumfänglich auszuzahlen. Das Gericht hatte die Anrechnung von Einkünften für die Zeit des Elterngeldbezugs untersagt. Weil auch keine privaten Entnahmen aus der Gesellschaft getätigt wurden und ein entsprechendes Einkommen vor der Geburt des Kindes erzielt wurde, war der Bezug des vollen Elterngeldes in Höhe von 1.800 Euro möglich geworden.

Wenn Gesellschafter also eine Elternzeit planen, sollten sie sich vorher rechtlich beraten lassen, denn eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder ein gemeinsamer Gesellschaftsbeschluss kann zur optimalen Gestaltung des Elterngeldes führen.

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