10 Jahre Hartz IV: Das Sicherungsgesetz, das verunsichert

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.

10 Jahre Hartz IV:  Das Sicherungsgesetz, das verunsichert

Gegen Diskriminierung

5. Januar 2015. Vor zehn Jahren ist das Hartz-IV-Gesetz in Kraft getreten. Und seit zehn Jahren steigt die Armut in Deutschland. Mit Hartz IV habe es der Staat geschafft, so Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD), ein Gesetz zu schaffen, das so ganz und gar nicht in einen Sozialstaat passe.

Der geläufige Begriff Hartz IV steht für das „Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Doch ist die Grundsicherung alles andere als sicher. Sie kann bis weit unter das Existenzminimum abgesenkt werden – nämlich dann, wenn der Leistungsempfänger sich nicht so verhält, wie es das Gesetz gerne hätte. „Für mich ist mit dem Hartz-IV-Gesetz und seiner Umsetzung in den Jobcentern deutlich geworden, dass die Politik nicht mehr für, sondern gegen seine Bürger arbeitet“, sagt DSD-Geschäftsführer Uwe Hoffmann ( www.gegendiskriminierung.de ). „Die Art und Weise, wie gedroht, sanktioniert und nicht konformes Verhalten bestraft wird, erinnert mich eher an das Strafrecht als an das Sozialgesetz.“

Ein Gesetz, das – so Hoffmann – gar nicht in unseren Sozialstaat passt: „Wenn ein Erwachsener seinem Kind droht und es einschüchtert, bekommt er es sehr schnell mit dem Jugendamt zu tun. Und das ist gut so. Wenn der Staat seinem Bürger, dem er keine Arbeit bieten kann, droht, ihn einschüchtert und mit Sanktionen bestraft, stehen ihm nur ein paar gemeinnützige Vereine wie der unsere zur Seite.“ Hartz IV hilft nicht, es schikaniert, denn die Mehrzahl der Arbeitssuchenden kämpft um Arbeit. „Und gerade die, die nach vielen Arbeitsjahren von der Arbeitslosigkeit erwischt werden, werden durch Hartz IV buchstäblich entmündigt“, meint Uwe Hoffmann.

Das wahre Gesicht des Gesetzes

Den Mittelpunkt des gesamten Hartz-IV-Gesetzes bildet der Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II. „Die Bestimmungen rund um die Pflichtverletzungen im Gesetz lesen sich, als ob es darum geht, eine gefährliche, faule Randgruppe zu drangsalieren und zu züchtigen. Und zwar so lange, bis sie sich endlich unterwirft und arbeitet“, äußert der DSD-Geschäftsführer. Im Hartz-IV-Gesetz gehe es nicht um den Bürger, sondern um den Untertan. Eines hat das „Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende“ definitiv geschafft: Es hat bei vielen den Glauben verankert, dass Hartz-IV-Empfänger an ihrer Misere selbst schuld sind.

Beim Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. können Hartz-IV-Empfänger ihre Bescheidedurch einen Vertrauensanwalt auf Korrektheit überprüfen lassen und sich gegen Sanktionen zur Wehr setzen. Mehr Informationen unter www.gegendiskriminierung.de

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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